Ausbildungsduldungen in Sachsen-Anhalt

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen-Anhalt seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen-Anhalt seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Nicolas Chevreux
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Sachsen-Anhalt [#142781]
Datum
16. Mai 2019 00:24
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen-Anhalt seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen-Anhalt seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Chevreux, da über Anträge nach § 60a Abs. 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz die kommunalen Ausländerb…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Ausbildungsduldungen in Sachsen-Anhalt [#142781]
Datum
27. Mai 2019 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, da über Anträge nach § 60a Abs. 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz die kommunalen Ausländerbehörden entscheiden und für diese keine Verpflichtung zur statistischen Erhebung der Fallzahlen besteht, liegen hier leider nur unvollständige Daten zu den von Ihnen erbetenen Angaben vor. Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Dem Ministerium für Inneres und Sport (MI LSA) gemeldete Erteilungen von Ausbildungsduldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG: August - Dezember 2016: 14 Januar - Dezember 2017: 47 Januar bis Dezember 2018: 90 Ablehnungen von Anträgen auf Ausbildungsduldung wurden dem MI LSA für das Jahr 2016 (August - Dezember) keine und für das Jahr 2017 (Januar bis September) 8 berichtet. Für das Jahr 2018 liegen keine Daten vor. Grund für die Ablehnung eines solchen Antrages kann z. B eine unzureichende Erfüllung von aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten des Antragstellers sein. Diese Informationen werden Ihnen formlos und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sofern Sie gleichwohl noch eine rechtsmittelfähige Bescheidung Ihres Antrages auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA wünschen, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. Für diesen Fall weise ich allerdings darauf hin, dass Ihnen auch in einem solchen Bescheid keine weitergehenden Informationen bereitgestellt werden könnten, da diese hier nicht vorhanden sind. Darüber hinaus wären für die Bescheidung des Antrags nach § 10 Abs. 1 IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) von Ihnen zu erheben. Mit freundlichen Grüßen