Ausbildungsduldungen in Sachsen

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele s…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Sachsen [#141175]
Datum
12. Mai 2019 15:49
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Sachsen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihre Anfrage vom 28. Mai 2019 Unser Az.: 24a-0127/62/33 Sehr geehrter Herr Chevreux, wir danken für Ihre Anfrage…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ausbildungsduldungen in Sachsen
Datum
28. Mai 2019 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 28. Mai 2019 Unser Az.: 24a-0127/62/33 Sehr geehrter Herr Chevreux, wir danken für Ihre Anfrage. Hinsichtlich der erfragten Daten verweisen wir vollumfänglich auf die entsprechenden Antworten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 5. Februar 2019 auf die Kleinen Anfragen Drucksachen (Drs.) 6/16232 und Drs. 6/16221. Die entsprechenden Antworten sind abrufbar auf der Webseite des Sächsischen Landtages unter http://edas.landtag.sachsen.de/ . Hierzu müssen Sie nur die entsprechenden Drucksachennummern 16232 und 16221 eingeben und Sie gelangen zum Vorgang. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Kein Nachrichtentext
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Mai 2019
Status