Ausbildungsduldungen in Thürigen

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Thüringen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Thüringen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Nicolas Chevreux
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Thürigen [#142780]
Datum
16. Mai 2019 00:23
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Thüringen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Thüringen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Ihre Mail vom Do. 16.05.2019 wurde zur Bearbeitung an das TMMJV wegen Zuständigkeit weiter geleitet.
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Ihre Mail vom Do. 16.05.2019 wurde zur Bearbeitung an das TMMJV wegen Zuständigkeit weiter geleitet.
Datum
20. Mai 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Ihre Anfrage vom 20. Mai 2019 Sehr geehrter Herr Chevreux, für Ihre Anfrage zu Ausbildungsduldungen in Thüringen …
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Mai 2019
Datum
20. Mai 2019 13:47
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnspruchsduldungzurBerufsausbildung60a.eml
284,0 KB
WGAusbildungsduldungeninThrigen142780.eml
4,4 KB
WGErlassAusbildungsduldung.eml
293,2 KB
Sehr geehrter Herr Chevreux, für Ihre Anfrage zu Ausbildungsduldungen in Thüringen vom 20. Mai 2019, die mir zuständigkeitshalber übermittelt wurde, danke ich Ihnen. Soweit es mir möglich ist, antworte ich Ihnen gerne. Mit dem Integrationsgesetz des Bundes vom 6. August 2016 wurde mit § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG die Ausbildungsduldung eingeführt. Mit Erlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) vom 23. April 2018 wurden den für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zuständigen 23 Ausländerbehörden des Freistaats nähere Informationen an die Hand gegeben. Diesen Erlass füge ich zu Ihrer Kenntnis an. Leider ist es mir nicht möglich, ihre konkreten Fragen nach der Anzahl der erteilten Ausbildungsduldungen bzw. nach der Anzahl der abgelehnten Anträge zu beantworten. Hierzu liegen dem TMMJV keine statistischen Angaben vor. Mit freundlichen Grüßen