Ausbildungsmaterialen Polizeiausbildung

Übersicht über Materialen und Inhalte, die Polizei-Anwärter*innen während der Ausbildung zum Umgang mit Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, mit Migrationshintergrund oder unterdurchschnittlichen Deutschkenntnissen vermittelt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbildungsmaterialen Polizeiausbildung [#200913]
Datum
16. Oktober 2020 01:19
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über Materialen und Inhalte, die Polizei-Anwärter*innen während der Ausbildung zum Umgang mit Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, mit Migrationshintergrund oder unterdurchschnittlichen Deutschkenntnissen vermittelt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 16. Oktober 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr gee…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 16. Oktober 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
16. November 2020 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 16. Oktober 2020 begehrten Sie eine „Übersicht über Materialen und Inhalte, die Polizei-Anwärter*innen während der Ausbildung zum Umgang mit Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, mit Migrationshintergrund oder unterdurchschnittlichen Deutschkenntnissen vermittelt werden.“ Die Inhalte des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienstes an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) sind auf der Internetseite der HSPV abrufbar und dort unter Modulbeschreibungen zu finden. Dazu zählt beispielsweise auch das Modul interkulturelle Kompetenz. Mittels einfacher Suche sind diese Informationen im Internet zu recherchieren und somit öffentlich zugänglich (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW). Die Fundstelle führe ich zu Ihrer Arbeitserleichterung nachfolgend auf: https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/studienvorschriften-inhalte/pvd/#c1344 Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Darüber hinausgehende „Unterrichtsmaterialien“ liegen hier nicht vor. Freundliche Grüße