Ausbleiben der Kontrollmaßnahmen Ihrer Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf mein Beschwerdebrief vom 29.10.2019 haben Sie am 12.11.2019 schriftlich wie folgt geantwortet:

"Auch der Bereich "Hohoffstraße" wird im Rahmen der Möglichkeiten regelmäßig überwacht.

Ich stelle, zwecks Kontrolle Ihrer schriftlichen Bestätigung der Zusage, nunmehr durch täglich mehrfach eigener Begehungen seit dem 12.11.2019 fest, dass in der o.g. Straße widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge leider keine Windschutzscheibenverwarnungen erteilt bekommen haben.

Ich kann somit keine "regelmäßigen" Überwachungen feststellen. Was einzig und allein regelmäßig stattfindet, sind Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, wie z.B. Parken auf dem Gehweg mit Behinderung, Parken im Bereich der Feuerwehrzufahrt vor dem Hochhaus Nummer 14, Parken am seitlichen Gartengrundstück bei Hausnummer 1 vor der Feuerwehrzufahrt, sowie Parken in Einmündungsbereichen.
Auch wurden hier, auf meine Beschwerde hin, die Parkplatzmarkierungen erneuert. Trotzdem werden Fahrzeuge hier ungeachtet der StVO auch über die ganze Nacht hinweg verbotswidrig geparkt.

Ich habe Ihnen diesbezüglich bereits am 04.12.2019 per E-Mail mehrere Beweisfotos von Parkverstößen, sowie private Ordnungswidrigkeitenanzeigen zugesandt.

Sie schreiben jedoch im selben Antwortbrief vom 12.11.2019 an meine Person weiter wie folgt:
"Ungeachtet dessen möchte ich Sie erneut darauf hinweisen, dass grundsätzlich die städtischen Überwachungskräfte für die Aufnahme der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sind".

Ich bitte nunmehr um Beantwortung meiner Fragen:

1. Wie viele Einsätze haben Ihre Überwachungskräfte denn seit dem 12.11.2019 nunmehr in der Hohoffstraße zwecks Kontrollmaßnahmen durchgeführt?

2. Wie viele Fahrzeuge wurden in der Hohoffstraße seit dem 12.11.2019 wegen Parkverstößen datentechnisch in Ihrem Erfassungssystem gespeichert?

Ich bedanke mich für eine kurzfristige Rückantwort und verbleibe,

mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbleiben der Kontrollmaßnahmen Ihrer Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn [#172234]
Datum
17. Dezember 2019 00:37
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, auf mein Beschwerdebrief vom 29.10.2019 haben Sie am 12.11.2019 schriftlich wie folgt geantwortet: "Auch der Bereich "Hohoffstraße" wird im Rahmen der Möglichkeiten regelmäßig überwacht. Ich stelle, zwecks Kontrolle Ihrer schriftlichen Bestätigung der Zusage, nunmehr durch täglich mehrfach eigener Begehungen seit dem 12.11.2019 fest, dass in der o.g. Straße widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge leider keine Windschutzscheibenverwarnungen erteilt bekommen haben. Ich kann somit keine "regelmäßigen" Überwachungen feststellen. Was einzig und allein regelmäßig stattfindet, sind Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, wie z.B. Parken auf dem Gehweg mit Behinderung, Parken im Bereich der Feuerwehrzufahrt vor dem Hochhaus Nummer 14, Parken am seitlichen Gartengrundstück bei Hausnummer 1 vor der Feuerwehrzufahrt, sowie Parken in Einmündungsbereichen. Auch wurden hier, auf meine Beschwerde hin, die Parkplatzmarkierungen erneuert. Trotzdem werden Fahrzeuge hier ungeachtet der StVO auch über die ganze Nacht hinweg verbotswidrig geparkt. Ich habe Ihnen diesbezüglich bereits am 04.12.2019 per E-Mail mehrere Beweisfotos von Parkverstößen, sowie private Ordnungswidrigkeitenanzeigen zugesandt. Sie schreiben jedoch im selben Antwortbrief vom 12.11.2019 an meine Person weiter wie folgt: "Ungeachtet dessen möchte ich Sie erneut darauf hinweisen, dass grundsätzlich die städtischen Überwachungskräfte für die Aufnahme der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sind". Ich bitte nunmehr um Beantwortung meiner Fragen: 1. Wie viele Einsätze haben Ihre Überwachungskräfte denn seit dem 12.11.2019 nunmehr in der Hohoffstraße zwecks Kontrollmaßnahmen durchgeführt? 2. Wie viele Fahrzeuge wurden in der Hohoffstraße seit dem 12.11.2019 wegen Parkverstößen datentechnisch in Ihrem Erfassungssystem gespeichert? Ich bedanke mich für eine kurzfristige Rückantwort und verbleibe, mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172234 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.12.2019 beantworte ich wie …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Ausbleiben der Kontrollmaßnahmen Ihrer Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn [#172234]
Datum
10. Januar 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.12.2019 beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele Einsätze haben Ihre Überwachungskräfte denn seit dem 12.11.2019 nunmehr in der Hohoffstraße zwecks Kontrollmaßnahmen durchgeführt? Die Bußgeldstelle der Stadt Paderborn ermittelt keine Daten über Kontrolleinsätze in der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Da folglich keine Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern hierüber vorhanden sind, kann ich diese nicht an Sie weitergeben. Pauschal kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass dieser Bereich mehrmals wöchentlich kontrolliert wird. 2. Wie viele Fahrzeuge wurden in der Hohoffstraße seit dem 12.11.2019 wegen Parkverstößen datentechnisch in Ihrem Erfassungssystem gespeichert? Zurzeit werden 10 Parkverstöße die seit dem 12.11.2019 in der Hohoffstraße festgestellt wurden, geahndet. Diese Auskunft wird gem. § 11 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGO IFG NRW und Ziffer 1.1 des Gebührentarifs gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen