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Ausbringen von Düngemittel im Februar durch Landwirt

Am Dienstag, den 22. Febr. wurden die Ackerflächen am Hasenweg / Hirschweg in Baldham großflächig mit einer Flüssigkeit gespritzt. Definitiv handelte es sich nicht um „Gülle“. Denn auch dafür wäre es m.E. noch zu früh, da die Böden noch gefroren sind.

In der Vergangenheit haben solche Aktionen bei den Hunden, die dort Gras aufnehmen, im Boden schnüffeln oder sogar die naheliegenden Pfützen benutzten zu längerfristigen Durchfällen und Erbrechen geführt.

Gerne wüsste ich;
- was gespritzt wurde
- warum Gülle (im Nachgang Ende Febr./Anfang März) in diesem Zeitfenster

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
  • 0 Follower:innen
Irini Solakidou
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Dienstag, d…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Irini Solakidou
Betreff
Ausbringen von Düngemittel im Februar durch Landwirt [#243013]
Datum
11. März 2022 08:19
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Dienstag, den 22. Febr. wurden die Ackerflächen am Hasenweg / Hirschweg in Baldham großflächig mit einer Flüssigkeit gespritzt. Definitiv handelte es sich nicht um „Gülle“. Denn auch dafür wäre es m.E. noch zu früh, da die Böden noch gefroren sind. In der Vergangenheit haben solche Aktionen bei den Hunden, die dort Gras aufnehmen, im Boden schnüffeln oder sogar die naheliegenden Pfützen benutzten zu längerfristigen Durchfällen und Erbrechen geführt. Gerne wüsste ich; - was gespritzt wurde - warum Gülle (im Nachgang Ende Febr./Anfang März) in diesem Zeitfenster
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Irini Solakidou Anfragenr: 243013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243013/ Postanschrift Irini Solakidou << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Irini Solakidou
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Ausbringen von Düngemittel im Februar durch Landwirt [#243013] Bestätigung des Eingangs
Datum
24. März 2022 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
565,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Ausbringen von Düngemittel im Februar durch Landwirt [#243013]
Datum
29. März 2022 17:20
Status
154,5 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Irini Solakidou
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich lese, dass Ihnen keine Angaben vorliegen. Ich so…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Irini Solakidou
Betreff
AW: Ausbringen von Düngemittel im Februar durch Landwirt [#243013]
Datum
24. April 2022 15:25
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich lese, dass Ihnen keine Angaben vorliegen. Ich soll / kann mich an das örtliche Umweltamt EBE wenden. Ja, das kann ich machen, jedoch hat der Münchner Umweltverein bereits die Anfrage dahin gestellt und keine Antwort erhalten. Unabhängig davon, muss das Aufbringen jeglicher Flüssigkeiten grundsätzlich nicht angemeldet werden. Denn sonst erhalten Sie NIE Informationen wer/was auf die Felder aufbringt. Nun, könnten Sie nicht den örtlichen Landwirt kontaktieren und dies nachfragen? Ich bin sicher, aus Ihrer Position heraus erhielten Sie vielleicht eine Antwort. Fazit für mich: die Aktion war nicht hilfreich, worin besteht eigentlich Ihre Kompetenz bei "Frag den Staat", nur damit ich nicht wieder mit einer Frage komme, die nicht beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Irini Solakidou Anfragenr: 243013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243013/ Postanschrift Irini Solakidou << Adresse entfernt >>
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2022 15:25
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Frau Solakidou, ich kann Ihre Enttäuschung verstehen, von einzelnen Behörden nicht die von Ihnen erw…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Ausbringen von Düngemittel im Februar durch Landwirt [#243013]
Datum
27. April 2022 15:18
Status
Sehr geehrte Frau Solakidou, ich kann Ihre Enttäuschung verstehen, von einzelnen Behörden nicht die von Ihnen erwartete/erhoffte Antwort zu erhalten. Behörden können nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig werden. Die Aufgabe von Informationsplattformen ist gerade, Ihre Fragen an eine Vielzahl von Behörden zu richten, um so die gewünschten Informationen zu erhalten. Wir hatten gehofft, Ihnen bereits mit der Nennung der örtlich zuständigen Stelle ein Stück weiter geholfen zu haben. Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen