Ausbringung von Glyphosat und Neonikotinoiden auf gemeindeeigenen Flächen

Anfrage an: Gemeinde Malsch

Der Gemeinderat der Gemeinde hat im Jahr 2018 beschlossen, dass auf gemeindeeigenen Flächen weder Glyphosat noch Neonikotinoide ausgebracht werden dürfen. Im Jahr 2018 ist mit Verweis auf Kurzfristigkeit die Umsetzung nicht erfolgt. Eine Nachfrage per E-Mail, ob die Umsetzung im Jahr 2019 endlich erfolgt ist, ergab keine Antwort seitens der Gemeinde.
Daher erfolgt die Frage auf diesem Wege:
hat die Verwaltung im Jahr 2019 dafür gesorgt, dass entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses ab Neuverhandlung der Bewirtschaftungs- und Pachtverträge im Jahr 2019 und der Vergabe von Gärtnerarbeiten sowie bei Eigenarbeiten des Bauhofes und der Friedhofsverwaltung weder Glyphosat noch Neonikotinoide eingesetzt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    1. Februar 2020
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Jörg Rupp
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Gemei…
An Gemeinde Malsch Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
Ausbringung von Glyphosat und Neonikotinoiden auf gemeindeeigenen Flächen [#173098]
Datum
2. Januar 2020 06:53
An
Gemeinde Malsch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Gemeinderat der Gemeinde hat im Jahr 2018 beschlossen, dass auf gemeindeeigenen Flächen weder Glyphosat noch Neonikotinoide ausgebracht werden dürfen. Im Jahr 2018 ist mit Verweis auf Kurzfristigkeit die Umsetzung nicht erfolgt. Eine Nachfrage per E-Mail, ob die Umsetzung im Jahr 2019 endlich erfolgt ist, ergab keine Antwort seitens der Gemeinde. Daher erfolgt die Frage auf diesem Wege: hat die Verwaltung im Jahr 2019 dafür gesorgt, dass entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses ab Neuverhandlung der Bewirtschaftungs- und Pachtverträge im Jahr 2019 und der Vergabe von Gärtnerarbeiten sowie bei Eigenarbeiten des Bauhofes und der Friedhofsverwaltung weder Glyphosat noch Neonikotinoide eingesetzt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp Anfragenr: 173098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173098 Postanschrift Jörg Rupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp

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Gemeinde Malsch
Sehr geehrter Herr Rupp, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail, welche an den Hauptamtsleiter, Herr…
Von
Gemeinde Malsch
Betreff
AW: Ausbringung von Glyphosat und Neonikotinoiden auf gemeindeeigenen Flächen [#173098]
Datum
2. Januar 2020 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rupp, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail, welche an den Hauptamtsleiter, Herrn Reiter, und an Frau Weinerth vom Umweltamt weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen