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Auschreibungen und Verwendung von properitäre/kostenpflichtige Software

1. Schreibt das LANUV in ihren Ausschreibungen z. B. der Erstellung eines Landschaftsplan vor, welche Software oder welche Datenformate verwendet werden soll für die Daten?
2. Wird im LANUV drauf geachtet, dass freizugängliche Datenformate/Standards und proprietäre/kostenpflichtige Software, welche mindestens ein freizugängliches Format/Standards unterstützt, im Arbeitsalltag verwendet werden?
3. Werden Bewerber auf Ausschreibungen benachteiligt oder nicht berücksichtigt, wenn das LANUV proprietäre/kostenpflichtige Software verwendet, welches keine freizugänglichen Datenformate/Standards oder freizugängliche Datenformate/Standards nur sehr schlecht unterstützt (z. B. gis.pad oder Word), und der Bewerber ein freizugängliches/n Datenformat/Standard oder freizugängliche Software verwenden möchte?
4. Wenn 2ten nicht oder 3tens zutrifft: Wie begründet das LANUV seine Beeinflussung des Marktes zugunsten eines bestimmten Unternehmens, auch wenn freizugängliche und/oder kostenlose Optionen existieren? (Bitte am Beispiel von: [con terra GmbH/gis.pad <-> QGIS] und [Microsoft/Word <-> OpenOffice/LibreOffice/Html/LaTex/...])
5. Wie hoch sind die Kosten für das LANUV für die Verwendung und Support von gis.pad?
6. Welche proprietäre/kostenpflichtige Software verwendet das LANUV sonst noch?
7. Wie hoch sind die Kosten für das LANUV für die Verwendung und Support von proprietäre/kostenpflichtige Software?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auschreibungen und Verwendung von properitäre/kostenpflichtige Software [#32348]
Datum
26. Juli 2018 14:38
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Schreibt das LANUV in ihren Ausschreibungen z. B. der Erstellung eines Landschaftsplan vor, welche Software oder welche Datenformate verwendet werden soll für die Daten? 2. Wird im LANUV drauf geachtet, dass freizugängliche Datenformate/Standards und proprietäre/kostenpflichtige Software, welche mindestens ein freizugängliches Format/Standards unterstützt, im Arbeitsalltag verwendet werden? 3. Werden Bewerber auf Ausschreibungen benachteiligt oder nicht berücksichtigt, wenn das LANUV proprietäre/kostenpflichtige Software verwendet, welches keine freizugänglichen Datenformate/Standards oder freizugängliche Datenformate/Standards nur sehr schlecht unterstützt (z. B. gis.pad oder Word), und der Bewerber ein freizugängliches/n Datenformat/Standard oder freizugängliche Software verwenden möchte? 4. Wenn 2ten nicht oder 3tens zutrifft: Wie begründet das LANUV seine Beeinflussung des Marktes zugunsten eines bestimmten Unternehmens, auch wenn freizugängliche und/oder kostenlose Optionen existieren? (Bitte am Beispiel von: [con terra GmbH/gis.pad <-> QGIS] und [Microsoft/Word <-> OpenOffice/LibreOffice/Html/LaTex/...]) 5. Wie hoch sind die Kosten für das LANUV für die Verwendung und Support von gis.pad? 6. Welche proprietäre/kostenpflichtige Software verwendet das LANUV sonst noch? 7. Wie hoch sind die Kosten für das LANUV für die Verwendung und Support von proprietäre/kostenpflichtige Software?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.07.2018 ist hier eingegangen. Nach erster Einschätzung dürfte Ihr…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Auschreibungen und Verwendung von properitäre/kostenpflichtige Software [#32348]
Datum
10. August 2018 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.07.2018 ist hier eingegangen. Nach erster Einschätzung dürfte Ihr Antrag auch zulässig und (mindestens teilweise) begründet sein. Allerdings weise ich darauf hin, dass die Auskunft bereits absehbar mit einem erheblichen Vorbereitungsaufwand (d.h. laut Rechtsprechung: min. 15 Min.) einher gehen und daher eine Gebühr zu erheben sein wird (vgl. Ziff. 1.2 des Gebührentarifs der VerwGebO IFG NRW). Gründe der Billigkeit, wegen derer nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden könnte, sind nicht ersichtlich. Insbesondere der Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, ist dafür unerheblich. Für das weitere Verfahren benötige ich daher die Postanschrift von Ihrem Wohnsitz. Bitte lassen Sie mir diese zukommen, so dass Ihr Antrag weiter bearbeitet werden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> auf Grund ihrer letzten E-Mail möchte ich mein Antrag in so fern abändern, da…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Auschreibungen und Verwendung von properitäre/kostenpflichtige Software [#32348]
Datum
10. August 2018 12:25
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> auf Grund ihrer letzten E-Mail möchte ich mein Antrag in so fern abändern, dass Sie mir bitte die Fragen 1., 2. und 3. beantworten. Diese sollten in unter 15 Minuten beantwortbar sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre nunmehr auf die Fragen 1 – 3 gekürzte Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mi…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: AW: Auschreibungen und Verwendung von properitäre/kostenpflichtige Software [#32348]
Datum
13. August 2018 15:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre nunmehr auf die Fragen 1 – 3 gekürzte Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Schreibt das LANUV in ihren Ausschreibungen z. B. der Erstellung eines Landschaftsplan vor, welche Software oder welche Datenformate verwendet werden soll für die Daten? Nur sofern es fachliche zwingende Gründe gibt (Kompatibilität mit anderer bereits vorhandener Software), enthalten die Ausschreibungsunterlagen Vorgaben zur Anwendung bestimmter Software. – ggfls. auch Datenformate. Sie können sich selbst einen Überblick über die Ausschreibungen des LANUV mit den entsprechenden Vorgaben auf dem Vergabemarktplatz NRW<https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do> verschaffen. Hier hat die Landesregierung eine einheitliche Plattform zur Abwicklung von Vergaben realisiert und damit eine gemeinsame Lösung und Technologie für alle öffentlichen Auftraggeber in NRW geschaffen. Das Vergabeportal des Landes erreichen Sie im Internet unter der Adresse www.vergabe.nrw.de<http://www.vergabe.nrw.de>. 2. Wird im LANUV drauf geachtet, dass freizugängliche Datenformate/Standards und proprietäre/kostenpflichtige Software, welche mindestens ein freizugängliches Format/Standards unterstützt, im Arbeitsalltag verwendet werden? Die meisten Vorgaben in den Ausschreibungen enthalten keine Einschränkungen auf bestimmte Software/Datenformate/Standards; demzufolge sind in der Regel auch freizugängliche Formate/Standards verwendbar. Ausnahmen wie bereits unter 1. angegeben. 3. Werden Bewerber auf Ausschreibungen benachteiligt oder nicht berücksichtigt, wenn das LANUV proprietäre/kostenpflichtige Software verwendet, welches keine freizugänglichen Datenformate/Standards oder freizugängliche Datenformate/Standards nur sehr schlecht unterstützt (z. B. gis.pad oder Word), und der Bewerber ein freizugängliches/n Datenformat/Standard oder freizugängliche Software verwenden möchte? Siehe Antwort auf Frage 2. Im Rahmen der Ausschreibungen gelten sowohl der Transparenz-/ als auch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Bewerber können sich an einer Ausschreibung beteiligen, sofern sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Bewerber werden nur benachteiligt/ausgeschlossen, soweit ihre Angebote nicht den Ausschreibungen entsprechen. Freundliche Grüße