Auseinandersetzung und Korrespondenz mit Facebook

Alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zur Auseinandersetzung zwischen dem BMELV und Facebook, insbesondere die "74 Seiten Schreiben und E-Mails des Aigner-Ministeriums an Facebook sowie E-Mails, die Beamte des Ministeriums untereinander in Sachen Facebook austauschten", wie berichtet in http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ilse-Aigner-und-ihr-Show-Feind-Facebook-1786724.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2013
  • Frist
    23. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle im Minister…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Auseinandersetzung und Korrespondenz mit Facebook
Datum
22. Januar 2013 12:13
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zur Auseinandersetzung zwischen dem BMELV und Facebook, insbesondere die "74 Seiten Schreiben und E-Mails des Aigner-Ministeriums an Facebook sowie E-Mails, die Beamte des Ministeriums untereinander in Sachen Facebook austauschten", wie berichtet in http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ilse-Aigner-und-ihr-Show-Feind-Facebook-1786724.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihren Aktenauskunftsantrag nach dem IFG zu Facebook vom 22. Januar 20…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Auseinandersetzung und Korrespondenz mit Facebook
Datum
31. Januar 2013 12:36
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihren Aktenauskunftsantrag nach dem IFG zu Facebook vom 22. Januar 2013. Als Anlage übersende ich Ihnen das erbetene Material "74 Seiten Schreiben und E-Mails ...", das in dem von Ihnen zitierten Heise-Artikel vom 18. Januar 2013 erwähnt wird. Die Anlage enthält alle Schreiben und E-Mails, die das BMELV an Facebook gesendet hat. Teil dieser Unterlagen ist auch ein Fragenkatalog des BMELV an Facebook vom 29.11.2011. Die Antwort von Facebook, die ich Ihnen in einem getrennten Dokument übermittele, hatten wir dem Autor des Heise-Artikels ebenfalls zur Verfügung gestellt, insofern ist die Aussage im Heise-Artikel, das BMELV "hält die Antwort Facebooks jedoch unter Verschluss", nicht korrekt. Aus den Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten ergeben sich alle wesentlichen Informationen über die Auseinandersetzung zwischen Facebook und dem BMELV. Da das Heraussuchen weiterer Unterlagen mit erheblichem Aufwand verbunden wäre, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob sich Ihr Antrag mit der Zusendung der beiliegenden Unterlagen erledigt hat oder ob Sie ihren Antrag aufrecht erhalten. Bei den weiteren Unterlagen handelt es sich im Wesentlichen um die E-Mail-Antworten von Facebook auf die beiliegenden E-Mails des BMELV. Da bei Weitergabe dieser Schreiben von Facebook insoweit die Belange Dritter betroffen sind, müssten wir ggf. das in § 8 IFG vorgesehene Verfahren einhalten, so dass eine Übermittlung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen würde. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jürgen Karwelat Referatsleiter Referat 212 Verbraucherschutz in der Informationsgesellschaft Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: +49 30 /18 529-4543 Fax: +49 30 /18 529-4313 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bmelv.de