Ausfall der Notrufe in Deutschland

Informationen zum Ausfall der Notrufnummern 112 & 110 in Deutschland am 11.11.2021, insbesondere die untersuchten Ursachen, erkannten Probleme und Notfallpläne für solche Ausfälle.

Des Weiteren erbitte ich eine Auflistung vergangener Störungen der Notrufnummern in diesem Jahr, die eine ähnliche Flächenwirkung hatten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Keanu Dölle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zum…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Ausfall der Notrufe in Deutschland [#232793]
Datum
11. November 2021 18:40
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Ausfall der Notrufnummern 112 & 110 in Deutschland am 11.11.2021, insbesondere die untersuchten Ursachen, erkannten Probleme und Notfallpläne für solche Ausfälle. Des Weiteren erbitte ich eine Auflistung vergangener Störungen der Notrufnummern in diesem Jahr, die eine ähnliche Flächenwirkung hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle Anfragenr: 232793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232793/ Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Dölle, vielen Dank für Ihre Anfrage. Informationen finden Sie unter https://www.bbk.bund.de…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Ausfall der Notrufe in Deutschland [#232793]
Datum
6. Dezember 2021 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
11.JPG
68,7 KB
22.JPG
58,4 KB


Sehr geehrter Herr Dölle, vielen Dank für Ihre Anfrage. Informationen finden Sie unter https://www.bbk.bund.de/DE/Infothek/P.... Nach Bekanntwerden des Ausfalls und seines Ausmaßes hat das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) am 11.11.21 gegen 06:00 Uhr Kontakt mit der Telekom aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Störung laut Telekom bereits in weiten Teilen behoben und eine Ursachenanalyse angelaufen. Das GMLZ hat daraufhin die beiden beigefügten E-Mails mit den zu dem Zeitpunkt verfügbaren Informationen an Stellen im BBK, im BMI und anschließend an Bundes- u. Landesbehörden übermittelt. Zudem wurde die NINA-APP des BBK von den Kreisen und Ländern genutzt, um vor den Auswirkungen des Ausfalles zu warnen. Wir stellen mit NINA und MoWaS jedoch lediglich die Warninfrastruktur. Weitere Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können, liegen daher hier nicht vor. Bitte richten Sie sich vor dem Hintergrund des § 164 TKG an die Telekom, sowie an BSI und BNetzA, denen die Störung zu melden ist. Mit freundlichen Grüßen