Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Trier

Fragen an die Rettungsdienstbehörde in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

In Folge der Überflutungen im Juli 2021 kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
In den rheinland-pfälzischen Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den "Fallback-Betrieb".

Hierbei kann die jeweilige Funkzelle zwar noch Verbindungen zwischen den dort aktuell angemeldeten Funkgeräten vermitteln.
Die Kommunikation mit anderen Basisstationen – etwa in anderen Teilen eines Landkreises – aber ist nicht mehr möglich.
Und auch weitere Hilfskräfte, die zur Unterstützung entsandt werden, können sich im betroffenen Gebiet nicht mehr übers Netz mit den dort schon tätigen Helfern verbinden.
Siehe dazu auch:
https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/

Im Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügt jede Basisstation über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die einen Stromausfall für einige wenige Stunden überbrücken kann.
In der Praxis sind das an vielen Stellen USVs in Form von wiederaufladbaren Batterien, die das System bis zu vier oder sechs Stunden mit Strom versorgen können.
Jedes Bundesland legt für seinen Verantwortungsbereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen bei langanhaltenden Stromausfällen sichergestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen seiner Verantwortlichkeit.
Konkret in Rheinland-Pfalz wird auf sogenannte mobile Netzersatzanlagen (mNEA) zurückgegriffen, von denen 14 beschafft und dezentral den lokalen Feuerwehren übergeben wurden, um sie bei Bedarf zum Standort einer betroffenen Basisstation zu bringen.

Lediglich die zentralen Digitalfunk-Vermittlungsstellen verfügen über eine lokale Netzersatzanlage, die Ausfälle bis zu 72 Stunden überbrücken kann.

Rheinland-Pfalz baut nun unter Projektleitung des Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein einheitliches, neues und autarkes digitales Alarmierungsnetz auf.
Dessen Wirkbetrieb ist für den Bereich der Leitstelle Trier im März 2022 geplant.
Für den Bereich der Leitstelle Koblenz ist der Wirkbetrieb im September 2022 geplant.

Bis dahin erfolgt in den Bereichen der Leitstellen Trier und Koblenz die Alarmierung des Rettungsdienstes weiterhin über das bestehende alte analoge 4 m BOS-Funknetz.

Meine Fragen bezogen auf das aktuell genutzte analoge Alarmierungsnetz für den Rettungsdienst:

1) Wie lange kann die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung aufrecht erhalten ?

2) Welche Maßnahmen sind bei länger anhaltenden Stromausfällen vorgesehen ?
Z.B. die Verbringung von eigenen dezentral stationierten mobilen Netzersatzanlagen (mNEA) ?

3) Sind für den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung permanente Netzersatzanlagen vor Ort vorgesehen, die Ausfälle der Stromversorgung bis zu 72 Stunden überbrücken können ?

4) Sind angesichts der Erfahrungen aus den Überflutungen im Juli 2021 Ertüchtigungen der Notstromversorgungen der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung geplant ?

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die …
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Trier [#231903]
Datum
27. Oktober 2021 21:11
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Rettungsdienstbehörde in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg In Folge der Überflutungen im Juli 2021 kam es zu mehreren Störungen im Zugangsnetz und bei der Netzstromversorgung der TETRA-Basisstationen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In den rheinland-pfälzischen Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Ahrweiler und Bernkastel-Wittlich fielen mehrere Basisstationen in den "Fallback-Betrieb". Hierbei kann die jeweilige Funkzelle zwar noch Verbindungen zwischen den dort aktuell angemeldeten Funkgeräten vermitteln. Die Kommunikation mit anderen Basisstationen – etwa in anderen Teilen eines Landkreises – aber ist nicht mehr möglich. Und auch weitere Hilfskräfte, die zur Unterstützung entsandt werden, können sich im betroffenen Gebiet nicht mehr übers Netz mit den dort schon tätigen Helfern verbinden. Siehe dazu auch: https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/unwetterkatastrophe-in-rheinland-pfalz-grosseinsatz-fuer-die-autorisierte-stelle-digitalfunk-bos/ Im Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügt jede Basisstation über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die einen Stromausfall für einige wenige Stunden überbrücken kann. In der Praxis sind das an vielen Stellen USVs in Form von wiederaufladbaren Batterien, die das System bis zu vier oder sechs Stunden mit Strom versorgen können. Jedes Bundesland legt für seinen Verantwortungsbereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen bei langanhaltenden Stromausfällen sichergestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen seiner Verantwortlichkeit. Konkret in Rheinland-Pfalz wird auf sogenannte mobile Netzersatzanlagen (mNEA) zurückgegriffen, von denen 14 beschafft und dezentral den lokalen Feuerwehren übergeben wurden, um sie bei Bedarf zum Standort einer betroffenen Basisstation zu bringen. Lediglich die zentralen Digitalfunk-Vermittlungsstellen verfügen über eine lokale Netzersatzanlage, die Ausfälle bis zu 72 Stunden überbrücken kann. Rheinland-Pfalz baut nun unter Projektleitung des Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein einheitliches, neues und autarkes digitales Alarmierungsnetz auf. Dessen Wirkbetrieb ist für den Bereich der Leitstelle Trier im März 2022 geplant. Für den Bereich der Leitstelle Koblenz ist der Wirkbetrieb im September 2022 geplant. Bis dahin erfolgt in den Bereichen der Leitstellen Trier und Koblenz die Alarmierung des Rettungsdienstes weiterhin über das bestehende alte analoge 4 m BOS-Funknetz. Meine Fragen bezogen auf das aktuell genutzte analoge Alarmierungsnetz für den Rettungsdienst: 1) Wie lange kann die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung aufrecht erhalten ? 2) Welche Maßnahmen sind bei länger anhaltenden Stromausfällen vorgesehen ? Z.B. die Verbringung von eigenen dezentral stationierten mobilen Netzersatzanlagen (mNEA) ? 3) Sind für den Betrieb der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung permanente Netzersatzanlagen vor Ort vorgesehen, die Ausfälle der Stromversorgung bis zu 72 Stunden überbrücken können ? 4) Sind angesichts der Erfahrungen aus den Überflutungen im Juli 2021 Ertüchtigungen der Notstromversorgungen der alten analogen Umsetzer zur Rettungsdienst-Alarmierung geplant ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Antrag nach dem LTranspG Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schrieben in der o. g. Sache zur Kenntnisna…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Antrag nach dem LTranspG
Datum
29. Oktober 2021 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schrieben in der o. g. Sache zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem LTranspG - 29/21-LTranspG/KRM [#231903] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informations…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG - 29/21-LTranspG/KRM [#231903]
Datum
8. Dezember 2021 21:59
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Trier“ vom 27.10.2021 (#231903) haben Sie am 28.10.21 den Eingang bestätigt (Ihr Zeichen 29/21-LTranspG/KRM). Leider habe ich bislang dazu keinere weitere Mitteilung erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
AW: Antrag nach dem LTranspG - 29/21-LTranspG/KRM [#231903] Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihres Antrages…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG - 29/21-LTranspG/KRM [#231903]
Datum
9. Dezember 2021 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihres Antrages befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es uns leider nicht möglich, Ihre Fragestellungen zeitnah zu beantworten. Zudem hat sich der zuständige Fachbereich mit der Leitstelle in Verbindung gesetzt zwecks der Klärung offener Fragen im Hinblick auf Ihren Antrag. Seitens der Leitstelle haben wir noch keine Rückmeldung erhalten. Insofern bitten wir, da wir weitergehende Informationen durch einen Dritten einholen, um weitere Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG - 29/21-LTranspG/KRM [#231903] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfrei…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem LTranspG - 29/21-LTranspG/KRM [#231903]
Datum
13. Januar 2022 20:46
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Trier“ vom 27.10.2021 (#231903) habe ich leider noch keine fachliche Antwort erhalt. Sie schrieben am 09.12.21: "die Beantwortung Ihres Antrages befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es uns leider nicht möglich, Ihre Fragestellungen zeitnah zu beantworten. Zudem hat sich der zuständige Fachbereich mit der Leitstelle in Verbindung gesetzt zwecks der Klärung offener Fragen im Hinblick auf Ihren Antrag. Seitens der Leitstelle haben wir noch keine Rückmeldung erhalten. Insofern bitten wir, da wir weitergehende Informationen durch einen Dritten einholen, um weitere Geduld." Konnten Sie mittlerweile schon etwas dazu in Erfahrung bringen ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Antrag nach dem LTranspG; Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst Sehr Antragstel…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Antrag nach dem LTranspG; Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst
Datum
14. Januar 2022 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen in der o. g. Sache das beigefügte Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem LTranspG; Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst [#231903] S…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; Ausfallsicherheit des analogen Alarmierungsnetzes für den Rettungsdienst [#231903]
Datum
23. Januar 2022 21:49
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (29/21-LTranspG/KRM) und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>