Ausfallzeit wegen Corona

Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist?
Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, muss der Mitarbeiter diese Zeit wieder nachholen ( einarbeiten)?

Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Frage als gegenstandslos zu betrachten.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Ingrid Gross
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist zah…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Ingrid Gross
Betreff
Ausfallzeit wegen Corona [#184724]
Datum
16. April 2020 14:46
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist? Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, muss der Mitarbeiter diese Zeit wieder nachholen ( einarbeiten)? Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Frage als gegenstandslos zu betrachten. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gross Anfragenr: 184724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184724 Postanschrift Ingrid Gross << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gross
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Herr Gross, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglic…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: NAE Ausfallzeit wegen Corona [#184724]
Datum
17. April 2020 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Gross, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Ingrid Gross
Sehr geehrte<< Anrede >> Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot se…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Ingrid Gross
Betreff
AW: NAE Ausfallzeit wegen Corona [#184724]
Datum
18. April 2020 01:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist? Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, ist der Mitarbeiter verpflichtet, diese Zeiten nachzuholen (einzuarbeiten)? Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Anfrage als gegenstandslos zu betrachten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ingrid Gross Anfragenr: 184724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184724 Postanschrift Ingrid Gross << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>