Ausfallzeit wegen Corona
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wer ist zahlungspflichtig, wenn aus Gründen des Corona, ein Arbeitsverbot seitens des ARBEITGEBERS erteilt wird, obwohl man, sowohl arbeitsfähig, als auch arbeitsbereit ist?
Sollte der Arbeitgeber selbst dafür aufkommen müssen, muss der Mitarbeiter diese Zeit wieder nachholen ( einarbeiten)?
Für den Fall, dass mir, für eine Auskunft Ihrerseits, Kosten entstehen, verzichte ich darauf und bitte Sie, meine Frage als gegenstandslos zu betrachten.
Vielen Dank im Voraus.
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Datum16. April 2020
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19. Mai 2020
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