Ausfinanzierung Freiwilligendienst

Am 31.05. hat Emilia Fester in ihrer Rede von einer "Ausfinanzierung der Freiwilligendienste" durch den Staat gesprochen. Außerdem spricht sie davon, dass der Etat der Jugendverbände und Jugendmigrationsdienste erhöht werden soll. Aus dem Koalitionsvertrag gehen diese Informationen leider nicht hervor. Dort ist weder von einer Ausfinanzierung noch einem Etat für Jugendverbände die Rede. Im Koalitionspapier ist außerdem die Rede davon das Taschengeld zu erhöhen.

1. Was genau ist mit Ausfinanzierung der Freiwilligendienste gemeint?
2. Wie waren die Freiwilligendienste bisher staatlich mitfinanziert?
3. Welche Höhe beträgt der aktuelle Etat für Jugendverbände und Jugendmigrationsdienste?
4. Auf welche Höhe soll dieser Etat angehoben werden?
5. Auf welche Höhe soll das BFD Taschengeld angehoben werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 31.05. hat Emi…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausfinanzierung Freiwilligendienst [#250631]
Datum
5. Juni 2022 19:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 31.05. hat Emilia Fester in ihrer Rede von einer "Ausfinanzierung der Freiwilligendienste" durch den Staat gesprochen. Außerdem spricht sie davon, dass der Etat der Jugendverbände und Jugendmigrationsdienste erhöht werden soll. Aus dem Koalitionsvertrag gehen diese Informationen leider nicht hervor. Dort ist weder von einer Ausfinanzierung noch einem Etat für Jugendverbände die Rede. Im Koalitionspapier ist außerdem die Rede davon das Taschengeld zu erhöhen. 1. Was genau ist mit Ausfinanzierung der Freiwilligendienste gemeint? 2. Wie waren die Freiwilligendienste bisher staatlich mitfinanziert? 3. Welche Höhe beträgt der aktuelle Etat für Jugendverbände und Jugendmigrationsdienste? 4. Auf welche Höhe soll dieser Etat angehoben werden? 5. Auf welche Höhe soll das BFD Taschengeld angehoben werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250631/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 05. Juni 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Info…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ausfinanzierung Freiwilligendienst [#250631]
Datum
4. Juli 2022 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 05. Juni 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Sie schildern folgenden Sachverhalt: „Am 31.05. hat Emilia Fester in ihrer Rede von einer "Ausfinanzierung der Freiwilligendienste" durch den Staat gesprochen. Außerdem spricht sie davon, dass der Etat der Jugendverbände und Jugendmigrationsdienste erhöht werden soll. Aus dem Koalitionsvertrag gehen diese Informationen leider nicht hervor. Dort ist weder von einer Ausfinanzierung noch einem Etat für Jugendverbände die Rede. Im Koalitionspapier ist außerdem die Rede davon das Taschengeld zu erhöhen." In diesem Zusammenhang bitten Sie um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen: 1. Was genau ist mit Ausfinanzierung der Freiwilligendienste gemeint? 2. Wie waren die Freiwilligendienste bisher staatlich mitfinanziert 3. Welche Höhe beträgt der aktuelle Etat für Jugendverbände und Jugendmigrationsdienste? 4. Auf welche Höhe soll dieser Etat angehoben werden? 5. Auf welche Höhe soll das BFD Taschengeld angehoben werden? I. Nach den Kriterien des IFG stellt Ihr Anliegen zur Frage 1 keinen IFG-Antrag dar. Es wird vielmehr eine Sachanfrage an das BMFSFJ gestellt. Dieser Teil Ihrer Anfrage wurde daher als Bürgeranfrage gewertet. Nachfolgend habe ich Ihnen die Antwort des Fachreferates zusammengefasst: Es handelt sich hierbei um keine Aussage des BMFSFJ. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an das MdB-Büro Emilia Fester. II. Die Fragen 2-5 Ihrer Anfrage hingegen erfüllen die Kriterien des IFG. Dieser Teil Ihrer Anfrage wurde daher als IFG-Anfrage gewertet. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend haben wir Ihnen die Fragen beantwortet: 2. In den Jugendfreiwilligendiensten erfolgt eine staatliche Mitfinanzierung über Zuwendungen für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen in Höhe von jährlich 120,681 Millionen Euro. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) erfolgt ein staatlicher Zuschuss zum Taschengeld, der Sozialversicherung und zur pädagogischen Begleitung in Höhe von 207,202 Millionen Euro jährlich. 3. Der Etat für die Jugendverbandsarbeit betrug zuletzt 36.465.000 Euro. Der Etat für die Jugendmigrationsdienste betrug zuletzt 60,85 Mio. €. 4. Im Bundeshaushalt 2022 wurde der Etat für die Jugendverbandsarbeit jüngst um 3 Mio. Euro auf 39.465.000 Euro aufgestockt. Der Etat für die Jugendmigrationsdienste wurde um 8 Mio. € auf 68,85 Mio. € aufgestockt. 5. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags wird diesbezüglich derzeit geprüft. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen