Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG)

Das aktuell gültige rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Ergebnis der Anfrage

Behörden in RLP verweisen in ihren "Bescheiden" gerne auf das AGVIG. Ein mutmaßlich veraltetes Gesetz.

Das AGVIG von 2008 kann m. E. nicht auf das VIG in der aktuellen Form angewendet werden.

So heißt es beispielsweise in § 2 Gebühren und Auslagen Abs. 2 des veralteten AGVIG: "Für Amtshandlungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VIG erhoben."

§ 6 VIG regelt jedoch inzwischen die Informationsgewährung. Gebühren und Auslagen werden nun in § 7 VIG geregelt.

Eine aktuelle Version scheint nicht zu existieren.

Was machen die Volksvertreter:innen in RLP eigentlich beruflich?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das aktuell gü…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
21. Juli 2022 10:18
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuell gültige rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253778/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes finden Sie im Internet.
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
WG: Extern: Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
21. Juli 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes finden Sie im Internet.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte einen funktionierenden Link. Vielen Dank. Mit freundlichen Gr…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Extern: Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
21. Juli 2022 13:48
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> senden Sie mir bitte einen funktionierenden Link. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253778/
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
AW: Extern: AW: WG: Extern: Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
21. Juli 2022 14:03
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihr Link verweist auf ein veraltetes AGVIG mit Bezug auf das Verbraucherinformation…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Extern: AW: WG: Extern: Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
21. Juli 2022 14:39
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Link verweist auf ein veraltetes AGVIG mit Bezug auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 5. November 2007. Das VIG wurde jedoch 2012 nivelliert. Das AGVIG von 2008 kann m. E. nicht auf das VIG in der aktuellen Form angewendet werden. So heißt es beispielsweise in § 2 Gebühren und Auslagen Abs. 2 des veralteten AGVIG: "Für Amtshandlungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VIG erhoben." § 6 VIG regelt jedoch inzwischen die Informationsgewährung. Gebühren und Auslagen werden nun in § 7 VIG geregelt. Bitte senden Sie mir eine AKTUELL GÜLTIGE Version des AGVIG zu. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253778/
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> unser Haus hat keine andere Version. Die Frage, ob das AGVIG noch angewend…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
28. Juli 2022 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unser Haus hat keine andere Version. Die Frage, ob das AGVIG noch angewendet werden kann, berührt ein Thema, das nicht im Rahmen des Transparenzgesetzes beantworten kann. Mögliches Stichwort: teleologische Reduktion. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >&g…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausführungsgesetz VIG in Rheinland-Pfalz (AGVIG) [#253778]
Datum
28. Juli 2022 12:14
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253778/