Ausführungs-/Bestandspläne L 1103 und L 1106

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausführungspläne für den Bau oder Bestandspläne der L 1103 bzw. L 1106 in folgenden Abschnitten, aus denen die Breite der Fahrstreifen, Seitenstreifen und vorhandener Gehwege hervorgeht:

Abschnitt 1 (Teil der L 1106 zwischen Nordhausen und Dürrenzimmern): L 1106 zwischen der Einmündung des Wirtschaftswegs Flst. Nr. 6023 (Gemarkung Hausen an der Zaber) und der Gemarkungsgrenze Hausen/Dürrenzimmern

Abschnitt 2 (Teil der L 1106 zwischen Dürrenzimmern und Brackenheim): L 1106zwischen der Einmündung der Weinstraße in Dürrenzimmern und der Kreuzung L 1106/Heilbronner Straße/Geigersbergstraße in Brackenheim

Abschnitt 3 (Teil der L 1103 zwischen Brackenheim und Frauenzimmern): L 1103 zwischen der Einmündung des Knipflesweg in Brackenheim und der Einmündung der Wirtschaftswege Flst. Nr. 5228 und 5571 (Gemarkung Brackenheim)

Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie mit diesen Angaben nicht zurechtkommen und die Abschnitte auf einer Karte markiert haben möchten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausführungspläne …
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausführungs-/Bestandspläne L 1103 und L 1106 [#207851]
Datum
4. Januar 2021 21:43
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausführungspläne für den Bau oder Bestandspläne der L 1103 bzw. L 1106 in folgenden Abschnitten, aus denen die Breite der Fahrstreifen, Seitenstreifen und vorhandener Gehwege hervorgeht: Abschnitt 1 (Teil der L 1106 zwischen Nordhausen und Dürrenzimmern): L 1106 zwischen der Einmündung des Wirtschaftswegs Flst. Nr. 6023 (Gemarkung Hausen an der Zaber) und der Gemarkungsgrenze Hausen/Dürrenzimmern Abschnitt 2 (Teil der L 1106 zwischen Dürrenzimmern und Brackenheim): L 1106zwischen der Einmündung der Weinstraße in Dürrenzimmern und der Kreuzung L 1106/Heilbronner Straße/Geigersbergstraße in Brackenheim Abschnitt 3 (Teil der L 1103 zwischen Brackenheim und Frauenzimmern): L 1103 zwischen der Einmündung des Knipflesweg in Brackenheim und der Einmündung der Wirtschaftswege Flst. Nr. 5228 und 5571 (Gemarkung Brackenheim) Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie mit diesen Angaben nicht zurechtkommen und die Abschnitte auf einer Karte markiert haben möchten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr [geschwärzt], gerne geben wir Ihnen Auskunft, sofern es uns möglich ist. Anbei erhalten Sie die Feldkarte…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Ausführungs-/Bestandspläne L 1103 und L 1106 [#207851]
Datum
12. Januar 2021 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], gerne geben wir Ihnen Auskunft, sofern es uns möglich ist. Anbei erhalten Sie die Feldkarten der Landesstraßen L 1106 bzw. L 1103 der angegebenen Bereiche, aus denen die ungefähren Fahrbahnbreiten, Seitenstreifen und ggf. Gehwegbreiten ersichtlich sind. Detailliertere Planunterlagen liegen uns leider nicht vor. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Email melden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Regierungspräsidium Stuttgart Außenstelle Heilbronn Referat 47.1 - Baureferat Nord Rollwagstr. 16 74072 Heilbronn Telefon: 07131 [geschwärzt] Telefax: 07131 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Erreichbarkeit: Mo - Fr: 09:00 - 14:00 Uhr

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage ist hiermit beantwortet. Mit freundlich…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausführungs-/Bestandspläne L 1103 und L 1106 [#207851]
Datum
14. Januar 2021 08:19
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage ist hiermit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>