Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen (v. a. an GGS)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen [#30713]
Datum
11. Juni 2018 15:34
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen (v. a. an GGS) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage vorsorglich im Sinne des rechtlichen Gehörs Akteneinsicht in das Ver…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen [#30713]
Datum
15. Juni 2018 12:12
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage vorsorglich im Sinne des rechtlichen Gehörs Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren (bitte öffentlich auf Fragdenstaat.de stellen), falls Sie den Antrag negativ bescheiden oder die Information nicht erteilen sollten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie daran, dass kurz vor dem Beginn des nächsten Schuljahres für viel…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen [#30713]
Datum
25. Juni 2018 12:47
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie daran, dass kurz vor dem Beginn des nächsten Schuljahres für viele Eltern und Kinder die Information, die Sie nach Gesetz "unverzüglich", allerspätestens nach 1 Monat zur Verfügung stellen sollten, von großem Interesse ist bzw. sein dürfte. Im Übrigen haben auch Kinder Rechte, auch das Recht auf niederschwellige Informationszugänge. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Frist für den Informationsantrag endet in 2 Tagen. Gibt es irgendw…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen [#30713]
Datum
11. Juli 2018 11:49
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Frist für den Informationsantrag endet in 2 Tagen. Gibt es irgendwelche Unklarheiten bezüglich des Inhalts des Informationsantrags? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: AW: Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen [#30713]
Datum
13. Juli 2018 14:10
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage ist öffentlich geschaltet, damit die Öffentlichkeit Ihre Transparenzverständnisse und Orientierungen an gesetzlichen Fristen nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ [#30713]
Datum
13. Juli 2018 14:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30713 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil gesetzlich vorgeschriebene Fristen (unverzügliche Beantwortung, allerspätestens nach 1 Monat) trotz Erinnerungen reaktionslos missachtet wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie im Rahmen der Missachtung gesetzlicher Fristen nach IFG NRW auch …
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ [#30713]
Datum
16. Juli 2018 13:07
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie im Rahmen der Missachtung gesetzlicher Fristen nach IFG NRW auch daran, dass Sie mind. 766 € aus öffentlichen Mitteln für jedes Kind erhalten/verausgaben ("Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich / RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12.02.2003 (ABl. NRW. S. 43)", und (auch daher) zur Transparenz verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ [#30713]
Datum
17. Juli 2018 14:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ [#30713]
Datum
20. Juli 2018 14:55
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ [#30713]
Datum
28. Juli 2018 05:34
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bestehe auf einer EIngangsbestätigung zu der Informationsfreiheitsanfrage, die zu Ihren Unterlagen gelangt ist. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, benötigen Sie Aktenzeichen der Aufsicht? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausf…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) [#30713]
Datum
4. August 2018 16:17
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, benötigen Sie Aktenzeichen der Aufsicht? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Das neue Schuljahr steht unmittelbar vor der Tür! Bitte seien Sie etwas bürger- und kinderfreundlicher, auch bei der Beachtung gesetzlicher Fristen. Ich darf Sie daher höflich bitten, das Schreiben im Auftrag an Ihre Aufsicht als Beschwerde weiterzuleiten und die Öffentlichkeit über Fragdenstaat.de über den Gang des Beschwerdeverfahrens zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, wollen Sie in Ihrer reaktionslosen Missachtung gesetzlicher Fristen und Pflichten …
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Re: Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) [#30713]
Datum
15. August 2018 02:16
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wollen Sie in Ihrer reaktionslosen Missachtung gesetzlicher Fristen und Pflichten weiter verfahrensverschleppend Zeit gewinnen und die wichtigen Informationen Eltern, Kindern und interessierter Öffentlichkeit noch weiter vorenthalten und den Beginn des neuen Schuljahres abwarten? Auch wenn ich die LDI NRW informiert habe, bitte ich darum, Ihre Dienst- und Fachaufsicht zu informieren und mich und die Öffentlichkeit über fragdenstaat.de über den Gang des Beschwerdeverfahrens auf dem Laufenden zu halten. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 30713 Aktenzeichen 209.2.3.2.9-5753/18 Informationsfreiheitsgeset…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 30713
Datum
16. August 2018 12:14
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.9-5753/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 11.06.2018 an die Stadt Köln (Schulamt) zu Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen (v. a. an GGS) Anfragenummer 30713, Ihre E-Mail vom 13.07.2018 Sehr geehrter Herr Zufall, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Kopie bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Kopie: Von: (LDI) Gesendet: Donnerstag, 16. August 2018 12:11 An: @stadt-koeln.de' Betreff: 209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 30713 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.9-5753/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag des Herrn Rainer Zufall vom 11.06.2018 an die Stadt Köln (Schulamt) zu Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen (v. a. an GGS) über die Plattform fragdenstaat.de (Anfragenr. 30713) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Zufall hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Plattform fragdenstaat.de einen Antrag auf Informationszugang zu Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen (v. a. an GGS) gestellt zu haben. Eine Akteneinsicht sei bisher nicht gewährt worden; ein sich mit der Antragstellung auseinandersetzender Bescheid sei bisher ebenfalls nicht ergangen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. ______________________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: 209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 30713 [#30713] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entlasten …
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 30713 [#30713]
Datum
24. August 2018 19:16
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entlasten Sie die LDI NRW, die bereits 2017 einen Workshop für Mitarbeitende Ihrer Kommune zu Fragen des IFG NRW anbieten musste. Es ist wichtig, dass Sie zudem die Fachaufsicht informieren und als Kommune etwas gesetzesachtender und kinderfreundlicher werden. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausführungsbestimmungen OGTS an Kölner (Grund-)Schulen“ vom 11.06.2018 (#30713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rainer Zufall
AW: 209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer Anfragenummer 30713 [#30713] Sehr geehrte Damen und Herren, di…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-5753/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer Anfragenummer 30713 [#30713]
Datum
6. September 2018 19:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Behörde hat sie desinformiert. Ich wurde bisher nicht beschieden. Die Namensähnlichkeit mit Rainer Zufall ist reiner Zufall. Dann zitiert mein Strohmann die durch nichts begründete Rechtsauffassung im Petitionsausschuss, da sich die Behörde offenbar von Rechtsauffassungen der LDI NRW nicht beeindrucken lässt, was eine zitierwürdige rechtspolitische Aussage über die Einstellung der Behörde zu Rechtsauffassungen der LDI NRW ist. Nicht einmal der Workshop der LDI NRW 2017 hat die Stadt Köln beeindruckt. Ist folglich die öffentlich finanzierte Arbeit des Referats Informationsfreiheit der LDI NRW, jenseits der Erstaufklärung, zu begründen, wenn Behörden wie die Stadt Köln keinerlei Respekt vor Ihrer unabhängigen Behörde haben? Kann mein Strohmann mit Ausweis zur Akteneinsicht vorbeikommen? Ich bitte um Akteneinsicht, bitte über Fragdenstaat.de Werden Sie die Beanstandung der unzulässigen Praxis der Stadt Köln in Ihrem Bericht an den Landtag erwähnen? Offenbar gibt es in der Stadt Köln, die Sie als einzige Kommune 2017 beraten hatten, eine nicht zufällige, systematische Unbelehrbarkeit. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>