Ausgaben an Schulen im Schuljahr 2014/2015

Die Summe der Aufwendungen, die der Staat Deutschland im Schuljahr 14/15 an die Schulen getätigt hat.
Also wie viel Geld benutzt wurde um die Bildung zu unterstützen.
Gern auch aufgeteilt in Grundschule und Oberschule, wenn möglich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. April 2015
  • Frist
    2. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Summe der Au…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Ausgaben an Schulen im Schuljahr 2014/2015 [#9603]
Datum
30. April 2015 14:05
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Summe der Aufwendungen, die der Staat Deutschland im Schuljahr 14/15 an die Schulen getätigt hat. Also wie viel Geld benutzt wurde um die Bildung zu unterstützen. Gern auch aufgeteilt in Grundschule und Oberschule, wenn möglich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG - Anfrage 18501/17(2015) Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erfragte Information zu den Ausgaben an …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG - Anfrage 18501/17(2015)
Datum
20. Mai 2015 09:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erfragte Information zu den Ausgaben an Schulen im Schuljahr 2014/2015 liegt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht vor. Die öffentlichen Ausgaben für Schulen werden vom Statistischen Bundesamt jeweils für ein Kalenderjahr und nicht für ein Schuljahr berechnet. Im Jahr 2014 lagen die öffentlichen Ausgaben für allgemeinbildende Schulen und berufliche Schulen bei 62,143 Mrd. Euro (Quelle: Bildungsfinanzbericht 2014, Tab. 4.2.1.-1). Für weitere Auskünfte wenden Sie sich am besten an den Informationsservice des Statistischen Bundesamtes. Den Bildungsfinanzbericht mit ausführlichen Daten zu den Bildungsausgaben in Deutschland können Sie ebenfalls auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht1023206147004.pdf?__blob=publicationFile herunterladen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen