Ausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker für das Bonusprogramm

Dokument oder Nachweis über Gesamtausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker einzig bezogen auf das Bonusprogramm. Die Ausgaben dienen der Einschätzung welchen Stellenwert diese Leistung gegenüber den Versicherten einnimmt. Danke für die Bemühungen vorab!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument oder Na…
An BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker für das Bonusprogramm [#129410]
Datum
9. April 2019 13:17
An
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument oder Nachweis über Gesamtausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker einzig bezogen auf das Bonusprogramm. Die Ausgaben dienen der Einschätzung welchen Stellenwert diese Leistung gegenüber den Versicherten einnimmt. Danke für die Bemühungen vorab!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker für …
An BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker für das Bonusprogramm [#129410]
Datum
14. Mai 2019 10:08
An
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben der BKK Gildemeister Seidensticker für das Bonusprogramm“ vom 09.04.2019 (#129410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>