Ausgaben der Gästezeitungen der Gäste bei den letzten Sommerfesten des Bundespräsidenten (pdf-Version)

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Ausgaben der Gästezeitungen, die an die Gäste bei den letzten Sommerfesten des Bundespräsidenten verteilt wurden (als pdf-Version; ersatzweise als gedruckte Version)

Ergebnis der Anfrage

Zu meiner Anfrage kann mitgeteilt werden, dass für Amtszeit von Bundespräsident Joachim Gauck veranstalteten Bürgerfeste keine Gästezeitungen hergestellt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2014
  • Frist
    7. März 2014
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben der Gäs…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben der Gästezeitungen der Gäste bei den letzten Sommerfesten des Bundespräsidenten (pdf-Version) [#5629]
Datum
3. Februar 2014 22:48
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben der Gästezeitungen, die an die Gäste bei den letzten Sommerfesten des Bundespräsidenten verteilt wurden (als pdf-Version; ersatzweise als gedruckte Version)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vielen Dank für Ihre p…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 18.Februar 2014 welche bei am eingegangen 19.Februar 2014 ist. bezüglich meine Anfrage/Antrag vom 09.Februar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 20.Februar 2014 welche bei am eingeg…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben der Gästezeitungen der Gäste bei den letzten Sommerfesten des Bundespräsidenten (pdf-Version) [#5629]
Datum
21. Februar 2014 14:18
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 20.Februar 2014 welche bei am eingegangen 21.Februar 2014 ist. bezüglich meine Anfrage/Antrag vom 10.Februar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mit freundlichen Grüßen