Ausgaben der schulischen Landesgremien

die Ausgaben der schulischen Landesgremien seit 2017 als Einzelverbindungsnachweis.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    128,14 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Au…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben der schulischen Landesgremien [#267098]
Datum
5. Januar 2023 20:55
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausgaben der schulischen Landesgremien seit 2017 als Einzelverbindungsnachweis.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen geforderte Akteneinsicht ist möglich. Rechtsgrundlage der …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Ausgaben der schulischen Landesgremien [#267098]
Datum
10. Januar 2023 10:19
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen geforderte Akteneinsicht ist möglich. Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung in IFG-Verfahren ist § 5 Verwaltungsgebührenordnung i.V.m. Gebührenverzeichnis (als Anlage zur VGebO), Tarifstelle 1004. Voraussichtlich wird die von Ihnen beantragte Akteneinsicht einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachen, weil eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen sind. Dies betrifft Kontoverbindungen, die als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen. Nach Tarifstelle 1004 Nr. 2 lit b) des Gebührenverzeichnisses ist hierfür ein Gebührenrahmen von 100 bis 250 Euro vorgesehen. Es wird geschätzt, dass für die von Ihnen begehrte Akteneinsicht in sämtliche Kontobelege für Zahlungen der vier schulischen Landesgremien in den sechs Jahren 2017 bis 2022 ein Arbeitsaufwand von mindestens 6 Stunden nötig ist. Bei einem pauschalierten Stundensatz von 64,07 € für eine Dienstkraft der Besoldungsgruppen A6 bis A9 wird damit der Gebührenrahmen in Gänze ausgeschöpft. Demnach fällt voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 250 Euro (ggf. plus zusätzliche Kosten für Kopien à 0,15 Euro pro Kopie) für die Bearbeitung Ihres Antrags an. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten, und wenn ja, ob im Hinblick auf die entstehenden Kosten ggf. eine Beschränkung des Akteneinsichtsgesuchs auf einzelne Jahre und/oder einzelne Gremien erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie mich über kostenärmere Möglichkeiten aufzuklären. Mit freundlichen …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ausgaben der schulischen Landesgremien [#267098]
Datum
13. Januar 2023 19:04
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie mich über kostenärmere Möglichkeiten aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267098/
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Verständnis, dass wir Ihnen nur die Kosten für Ihr Auskunfts…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: WG: Ausgaben der schulischen Landesgremien [#267098]
Datum
24. Januar 2023 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Verständnis, dass wir Ihnen nur die Kosten für Ihr Auskunftsersuchen mitteilen können. Dies haben wir in der Mail vom 10.01.2023 getan. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausgaben der schulischen Landesgremien“ [#267098]
Datum
3. Februar 2023 09:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267098/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Beratung über kostenärmere Möglichkeiten stattfand. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 267098.pdf - 2023-01-10_1-image001.png - 2023-01-10_1-image002.png - 2023-01-10_1-image003.png - 2023-01-10_1-image004.png - 2023-01-10_1-image005.png Anfragenr: 267098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267098/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Februar 2023 15:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098] Guten Tag, ich bitte meine Anfrage anzupassen, ich bitte um die Gesamtausgabe…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098]
Datum
6. Februar 2023 12:43
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte meine Anfrage anzupassen, ich bitte um die Gesamtausgaben für die genannten Gremien und die entsprechend aufgeführten Jahre, die Einzelverbindungsnachweise entfallen. Ich bitte Sie entsprechend um eine neue Gebührenschätzung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben der schulischen Lande…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098]
Datum
18. Februar 2023 20:48
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben der schulischen Landesgremien“ vom 05.01.2023 (#267098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098] Sehr << Antragsteller:in >> dass Ihre Anfrage noch nicht beantwor…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098]
Datum
20. Februar 2023 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> dass Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde liegt auch an Ihnen, da unsere Nachfragen nicht immer zeitnah beantwortet wurden. Bei der nunmehr von Ihnen begehrten Aktenauskunft handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft gemäß § 5 VGebO i.V.m. Tarifstelle 1004 lit a) Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 5 bis 100 Euro vorgesehen. Es wird geschätzt, dass - u.a. aufgrund der notwendigen Recherche im hauseigenen Aktenarchiv für die Jahre 2017 und 2018 - ein Verwaltungsaufwand von insgesamt ca. 90 bis 120 Minuten entsteht. Bei einem pauschalierten Stundensatz von 64,07 Euro für eine Dienstkraft der Besoldungsgruppen A6 bis A9 wird damit voraussichtlich eine Gebühr zwischen ca. 96,11 Euro und 128,14 Euro fällig. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie im Hinblick auf die getroffene Gebührenschätzung an Ihrem Antrag auf Aktenauskunft im Hinblick auf die Gesamtausgaben für die genannten Gremien für die Jahre 2017 bis 2022 festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüß…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098]
Datum
13. April 2023 14:51
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098] Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten um Schätzung der voraussic…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ihre E-Mail von heute [#267098]
Datum
26. April 2023 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten um Schätzung der voraussichtlichen anfallenden Verwaltungskosten hinsichtlich Ihres mit E-Mail vom 05.01.2023 gestellten ursprünglichen Antrags auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (betreffend „die Ausgaben der schulischen Landesgremien seit 2017 als Einzelverbindungsnachweis“) gebeten. Nach Auskunft unsererseits und Rückfrage, ob Sie an Ihrem Antrag vom 05.01.2023 festhalten, hatten Sie Ihren Antrag mit E-Mail vom 06.02.2023 dahingehend umgestellt, dass Sie nunmehr lediglich die jährlichen Gesamtausgaben (ohne Einzelabrechnung) begehrten, und auch diesbezüglich um Kostenschätzung gebeten. Diese ist mit unserer Mail vom 20.02.2023 erfolgt. Nunmehr bitten Sie um Korrektur der erteilten Kostenprognose unter pauschalem Hinweis auf die Regelung zu Rahmengebühren in § 5 Nr. 3 VGebO, wonach bei der Bemessung einer Rahmengebühr u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen sind. Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass die in unserer E-Mail vom 20.02.23 getätigte Prognose ein redaktionelles Versehen enthält. Tatsächlich wird geschätzt, dass die zwischen 5 und 100 Euro liegende Gebühr für eine einfache Akteneinsicht angesichts eines Verwaltungsaufwands von ca. 60 Minuten einer Dienstkraft der Besoldungsgruppen A6 bis A9 ca. 64,07 Euro betragen wird. Sofern Sie im Rahmen der Gebührenentscheidung eine Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlicher Verhältnisses als Gebührenschuldner gemäß § 5 Nr. 3 VGebO anstreben, wären hierzu konkrete Angaben unter Beifügung entsprechender Belege zu machen. Diese Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Ohne konkrete und belegte Angaben kann keine Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen. Es sei der Hinweis erlaubt, dass mit der hiesigen Gebührenschätzung dem Erfordernis, Sie als Gebührenschuldner auf die ungefähre Höhe der anfallenden Gebühren hinzuweisen, nunmehr vollauf Genüge getan ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag vom 06.02.2023 festhalten.“ Viele Grüße