Ausgaben des Bundes und der Länder für die Verteilung der Sozialleistungen

Die Kosten des Verwaltungsaufwandes, der jährlich nötig ist, um die Berechtigung für Sozialleistungen, die Bearbeitung aller Anträge, die Verteilung und Kontrolle der Sozialleistungen der Bundesrepublik zu ermittlen respektive zu verteilen. D.h. alle Kosten, die der Staatsapparat jährlich aufwendet, um die Sozialleistungen zu verteilen(Kindergeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Einkommensaufstockung etc.). Sofern möglich, hierzu auch die Summe der gesamten verteilten Sozialleistungen (Ohne Verwaltungsaufwand).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2015
  • Frist
    8. Januar 2016
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Sebastian Pohland
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten des V…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Sebastian Pohland
Betreff
Ausgaben des Bundes und der Länder für die Verteilung der Sozialleistungen [#12148]
Datum
7. Dezember 2015 14:53
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten des Verwaltungsaufwandes, der jährlich nötig ist, um die Berechtigung für Sozialleistungen, die Bearbeitung aller Anträge, die Verteilung und Kontrolle der Sozialleistungen der Bundesrepublik zu ermittlen respektive zu verteilen. D.h. alle Kosten, die der Staatsapparat jährlich aufwendet, um die Sozialleistungen zu verteilen(Kindergeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Einkommensaufstockung etc.). Sofern möglich, hierzu auch die Summe der gesamten verteilten Sozialleistungen (Ohne Verwaltungsaufwand).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Pohland <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pohland << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pohland

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Pohland, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Ausgaben des Bundes und der Länder für die Verteilung der Sozialleistungen [#12148]
Datum
8. Dezember 2015 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pohland, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.