Ausgaben des deutschen Staates über 100.000€

Eine Lieste aller Ausgaben des Deutschen Staates über 100.000€

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Lieste alle…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben des deutschen Staates über 100.000€ [#10217]
Datum
21. Juni 2015 11:35
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Lieste aller Ausgaben des Deutschen Staates über 100.000€
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr geehrtAntragsteller/in in der vorgenannten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihren u.a. Antrag gem. § 1 I des…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
AW: Betreff: Ausgaben des deutschen Staates über 100.000€ [#10217]
Datum
22. Juni 2015 18:30
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der vorgenannten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihren u.a. Antrag gem. § 1 I des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), der – für diesen Geschäftsbereich - zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden ist, und teile Ihnen hierzu mit, dass Sie die gewünschten Informationen aus den jeweiligen Bundeshaushaltsplänen entnehmen können, die bequem über den Webauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundeshaushalt-info.de/download.html) abrufbar sind. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage hiermit beantwortet ist. Freundliche Grüße, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)