Ausgaben für Bäume 2019

Wie viel gab die Stadt Duisburg 2019 insgesamt für die Pflege, Pflanzung usw. von Bäumen aus?

Im Haushaltsplan sind diese Angaben nicht derartig aufgeschlüsselt, dass sich erkennen lässt, wie viel die Stadt Duisburg für Bäume ausgibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Ausgaben für Bäume 2019 [#179770]
Datum
9. Februar 2020 08:35
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel gab die Stadt Duisburg 2019 insgesamt für die Pflege, Pflanzung usw. von Bäumen aus? Im Haushaltsplan sind diese Angaben nicht derartig aufgeschlüsselt, dass sich erkennen lässt, wie viel die Stadt Duisburg für Bäume ausgibt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 179770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179770 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben für Bäume 2019“ vom 09.02.2020 …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ausgaben für Bäume 2019 [#179770]
Datum
13. März 2020 16:23
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben für Bäume 2019“ vom 09.02.2020 (#179770) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 179770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179770
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über die Ausgaben für Bäume im J…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Ausgaben für Bäume 2019 [#179770]
Datum
18. März 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg
34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über die Ausgaben für Bäume im Jahr 2019 ist am 12.02.20 bei mir eingegangen. Leider verzögert sich die Beantwortung, da unterschiedliche städtische Stellen hierzu Angaben machen müssen. Ich bitte um Ihr Verständnis und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde mir mit der Bitte zur weiteren und finale…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage zu Ausgaben für Bäume 2019 vom 09.02.2020
Datum
22. Juli 2020 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde mir mit der Bitte zur weiteren und finalen Bearbeitung übergeben. Dieser Bitte komme ich gerne nach, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ihre Anfrage schon geraume Zeit in der Duisburger Verwaltung, in verschiedensten Ämtern bzw. Abteilungen und bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg versucht wird, tragfähig und belastbar zu beantworten. Versucht deshalb, weil das "Querschnittsthema" Baum in der Stadt sehr viele Facetten aufweist und von den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten (Umweltamt, Planungsamt, Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Grünbereich, Landschaftspflege, Friedhöfe, Straßenbäume usw.) bearbeit wird und dort jeweils in den Einzelbudgets verbucht wird. In Zeiten des ehem. Grünflächenamts war diese Aufgabe zentral in diesem Amt federführend verortet, durch die Verwaltungsgliederung in einzelne verantwortliche Teilbereiche aber, gestaltet sich sowohl die Gesamtschau als auch der Zugriff auf Zahlen dazu als erheblich aufwändiger. Apropos aufwändiger: Eine weitere Verzögerung (wie gesamtgesellschaftlich insgesamt) der Beantwortung in Zeiten der Covid 19-Pandemie, ergab sich u.a. auch dadurch, dass Kollegen, die in der Beantwortung Ihrer Frage eingebunden waren, in den Krisenstab oder zur Bearbeitung von Basisaufgaben zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes abgeordnet wurden. Ich denke, ich kann sicherlich in diesen Pandemie bewegten Zeiten auf Ihr Verständnis bauen. Zur Beantwortung Ihrer Frage: Nach Auswertung aller Rückläufe auf Einzelabfragen bei den o.g. Ämtern, Abteilungen und Bereichen liegen mir die Zahlen nun vor. Die Stadt Duisburg gab im Jahr 2019 insgesamt für die Pflege, Pflanzung usw. von Bäumen, in Summe 6.901.254,90,- ? aus. Ich hoffe Ihnen, trotz der Verzögerung in der Beantwortung mit dieser Zahl gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen