Ausgaben für digitale Arbeitsmaterialien und Geräte an Schulen

Dokumente, aus denen hervorgeht, wie hoch die Ausgaben für digitale Materialien und Geräte an Schulen sind und welche Materialien und Geräte genehmigt werden.

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  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für digitale Arbeitsmaterialien und Geräte an Schulen [#21011]
Datum
10. April 2017 10:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen hervorgeht, wie hoch die Ausgaben für digitale Materialien und Geräte an Schulen sind und welche Materialien und Geräte genehmigt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2017 zu Ihrer Frage nach Ausgaben für digit…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
i. O. KNP [IVBV] Ausgaben für digitale Arbeitsmaterialien und Geräte an Schulen [#21011]
Datum
11. April 2017 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2017 zu Ihrer Frage nach Ausgaben für digitale Arbeitsmaterialien und Geräte an Schulen. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß Art. 70 ff. Grundgesetz die Bundesländer für Fragen der allgemeinen Schulbildung zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.kmk.org/kmk/sekretariat.html . Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Mitarbeiter des Service-Centers des BMBF erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.  Mit freundlichem Gruß