Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus.
Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben für extern…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167282]
Datum
25. September 2019 14:37
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus. Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/064, hier: Eingangsbestätigung, Bitte um Übermittlung ladungsfähiger Anschrift …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/064, hier: Eingangsbestätigung, Bitte um Übermittlung ladungsfähiger Anschrift
Datum
26. September 2019 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.09.2019, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 4.10.2019 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Begründung: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Durch unseren bisherigen Schriftverkehr sind Sie darüber informiert, dass es zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens erforderlich ist, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird weder mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse noch an die von Ihnen in früherer Korrespondenz übermittelte c/o-Anschrift sichergestellt. Eine bloße c/o(care of)-Anschrift ist nicht ladungsfähig, denn sie ermöglicht es nicht, eine Ladung des Klägers durch dessen Vorführung zu erzwingen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14). Sobald eine ladungsfähige Postanschrift vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte ich bis zum Ablauf der o. g. Frist keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/064, hier: Eingangsbestätigung, Bitte um Übermittlung ladungsfähiger Anschr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0288/064, hier: Eingangsbestätigung, Bitte um Übermittlung ladungsfähiger Anschrift [#167282]
Datum
26. September 2019 16:50
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend sende ich Ihnen meine ladungsfähige Adresse für die weitere Bearbeitung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrteAntragsteller/in damit ich Ihren IFG-Antrag weiter bearbeiten kann, benötige ich noch folgende Inform…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167282]
Datum
4. Oktober 2019 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in damit ich Ihren IFG-Antrag weiter bearbeiten kann, benötige ich noch folgende Information: Was genau ist mit "externer" Computersoftware gemeint? Ihrer Antwort sehe ich entgegen bis zum 10.10.2019, dann bearbeite ich Ihr Anliegen gerne weiter, andernfalls betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167282]
Datum
7. Oktober 2019 13:03
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die Mehrarbeit! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>