Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus.
Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben für extern…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167272]
Datum
25. September 2019 14:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus. Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1142 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.09.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167272]
Datum
30. September 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1142 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.09.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 25. September 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1142 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167272]
Datum
7. Oktober 2019 13:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die Mehrarbeit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1142 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re: AW: Antwort: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167272]
Datum
7. Oktober 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1142 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.09.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1142 vom 30.09.2019 3. Ihre Nachricht vom 07.10.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Oktober 2019 (Bezug 3.), mit welcher Sie Ihre Anfrage vom 25. September 2019 (Bezug 1.) zurückgezogen haben. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen