Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018.

Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus.
Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben für extern…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167274]
Datum
25. September 2019 14:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. Wenn möglich, geben Sie mir bitte die Kosten für Projektmanagement-Software einzeln aus. Andernfalls übersenden Sie mir bitte die Namen der bezahlten Software sowie die jeweilige Summe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2146 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167274]
Datum
25. September 2019 15:00
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2146 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Mein Bescheid vom 13. September 2019 zu Ihrem IFG Antrag vom 10. September 2019 ist unter Angabe der von Ihnen angegebenen Anschrift "Alt-Moabit 62/33, << Adresse entfernt >>" hier als unzustellbar zurückgelaufen. Insoweit darf ich um Übermittlung einer stimmenden Postanschrift zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages bitten. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgende sende ich Ihnen für die Bearbeitung des Aktenzeichen 13002/4#2146 meine…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167274]
Datum
26. September 2019 16:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgende sende ich Ihnen für die Bearbeitung des Aktenzeichen 13002/4#2146 meine ladungsfähige Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin die Beschafferin für den internen IT-Dienstleister im BMI, aus diesem Grund h…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: IFG - Antrag Antragsteller/in - Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167274]
Datum
27. September 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin die Beschafferin für den internen IT-Dienstleister im BMI, aus diesem Grund hat mich ihre Anfrage erreicht. Jedoch habe ich ein Verständnisproblem mit der Bezeichnung „ externe Computersoftware“. Erläutern Sie mir bitte was Sie darunter verstehen, damit ich die diesbezüglichen Kosten ermitteln kann! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend finden Sie meine Adresse für die weitere Bearbeitung des Aktenzeichens 1…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG - Antrag Antragsteller/in - Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167274]
Datum
1. Oktober 2019 09:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend finden Sie meine Adresse für die weitere Bearbeitung des Aktenzeichens 13002/4#2146. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG - Antrag Antragsteller/in - Ausgaben für externe Computersoftware in den Jahren 2016 bis 2018. [#167274]
Datum
7. Oktober 2019 13:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schließen Sie die Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe und entschuldigen Sie die Mehrarbeit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>