Ausgaben für Facebook-Werbung

Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihr Ressort im Jahr 2019 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen. Dies umfasst sowohl die Hauptseite als auch mögliche weitere Seiten Ihres Hauses.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflis…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ausgaben für Facebook-Werbung [#182379]
Datum
11. März 2020 02:02
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihr Ressort im Jahr 2019 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen. Dies umfasst sowohl die Hauptseite als auch mögliche weitere Seiten Ihres Hauses.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182379
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 11. März 2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ausgaben für Facebook-Werbung [#182379]
Datum
18. März 2020 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
80,8 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 11. März 2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Anliegend erhalten Sie die Aufschlüsselung der Ausgaben für Facebook-Werbung des BMFSFJ im Kalenderjahr 2019. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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