Ausgaben für Facebook-Werbung

Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihre Behörde im Jahr 2019 bezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Facebook-Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 9 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ausgaben für Facebook-Werbung [#188779]
Datum
12. Juni 2020 12:00
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihre Behörde im Jahr 2019 bezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Facebook-Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188779
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Bitte tei…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Ausgaben für Facebook-Werbung [#188779]
Datum
24. Juni 2020 11:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Bitte teilen Sie uns eine Postanschrift mit, unter der wir Ihnen den Gebührenbescheid zustellen können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stelle die Anfrage für den Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., di…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ausgaben für Facebook-Werbung [#188779]
Datum
24. Juni 2020 11:35
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stelle die Anfrage für den Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., die Gebühren sollten damit entfallen. Es ist sicher in Ihrem und in meinem Interesse (und deutlich bürgerfreundlicher), die einfache Anfrage mit wenig Aufwand kostenfrei zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188779/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich kann Ihnen die beantragte Auskunft gern wie gewünscht per E-Mail zukommen lassen…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Ausgaben für Facebook-Werbung [#188779]
Datum
24. Juni 2020 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich kann Ihnen die beantragte Auskunft gern wie gewünscht per E-Mail zukommen lassen. Von der Erhebung von Gebühren kann ich gleichwohl nicht absehen. Aktenauskunft und Akteneinsicht sind im Land Berlin nach § 16 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) sowie der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Es gibt nach geltendem Recht leider keinen Spielraum, einer auf das Berliner IFG gestützte Anfrage kostenfrei nachzukommen. Für die Frage, ob ich eine Gebühr für die gewünschte Auskunft erhebe, spielt es daher auch keine Rolle, dass Sie den Antrag für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stellen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Ich muss daher an meiner Bitte um Mitteilung einer Postanschrift festhalten. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie auf Grund der Gebührenerhebung von Ihrer Anfrage absehen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihnen meine Postanschrift in der letzten Mail geschickt. Niemand hä…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Ausgaben für Facebook-Werbung [#188779]
Datum
24. Juni 2020 15:50
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihnen meine Postanschrift in der letzten Mail geschickt. Niemand hätte ein Problem damit, wenn Sie von Gebühren absehen würden - es passiert ja, wie wir beide wissen, auch im Rahmen von IFG-Anfragen dauernd - und am Ende ist es weniger Aufwand für die Verwaltung. In Bezug auf die Gebührenfreiheit für gemeinnützige Organisationen darf ich auf § 2 Abs. 1 Nr. 4 VGebO verweisen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188779/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Aussage, dass Sie den Antrag für die Open Knowledge…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Ausgaben für Facebook-Werbung [#188779]
Datum
24. Juni 2020 17:03
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Aussage, dass Sie den Antrag für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stellen. Sie hatten den IFG-Antrag ursprünglich in eigener Person gestellt. Im Namen der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. können Sie den Antrag nur stellen, wenn Sie befugt sind, den Verein rechtsgeschäftlich zu vertreten. Nach 9.6 der Satzung des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. vom 19.02.2011 wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Nach den Informationen auf der Internetseite des Vereins gehören Sie nicht zum Vorstand des Vereins, vgl. https://okfn.de/verein/. Bitte reichen Sie daher eine Vollmacht ein, nach der sie befugt sind, für den Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. den IFG-Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen