Ausgaben für Facebook-Werbung

Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihr Ressort im Jahr 2019 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen. Dies umfasst sowohl die Hauptseite als auch mögliche weitere Seiten Ihres Hauses.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflis…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
11. März 2020 02:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihr Ressort im Jahr 2019 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen. Dies umfasst sowohl die Hauptseite als auch mögliche weitere Seiten Ihres Hauses.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182374
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
11. März 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 11. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1290 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
26. März 2020 12:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 11.03.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 11. März 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Informationen zum Thema Werbung des BMVg auf Facebook gebeten haben. Konkret baten Sie darum, Ihnen Folgendes zu übersenden: Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihr Ressort im Jahr 2019 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen. Dies umfasst sowohl die Hauptseite als auch mögliche weitere Seiten Ihres Hauses. Dazu teile ich Ihnen mit, dass hier antragsgegenständliche amtliche Informationen vorliegen. Allerdings ist es gegenwärtig noch nicht möglich, Ihnen diese zuzuleiten. Dies begründet sich wie folgt: Die Ihrerseits erbetenen antragsgegenständlichen Informationen berühren ggf. schützenswerte Belange Dritter (Vertragspartner). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich einerseits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens, andererseits aus der notwendigen Zusammenstellung der von Ihnen erbeten Daten. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie unverändert an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich darf darauf hinweisen, dass sämtliche ander…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
26. März 2020 13:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich darf darauf hinweisen, dass sämtliche anderen Bundesministerien vergleichbare Informationen ohne Drittbeteiligung herausgegeben haben: https://fragdenstaat.de/projekt/ausgaben-fur-facebook-werbung/ Tatsächlich liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass schutzwürdige Belange von Facebook betroffen sind (vgl. § 8, Abs. 1 IFG). Eine Drittbeteiligung ist nicht erforderlich. Ich halte dennoch an meinem Antrag fest und behalte mir vor, gegen Gebühren, die durch ein ungerechtfertigtes Drittbeteiligungsverfahren entstehen, Rechtsmittel einzulegen. Zur Begründung meines Antrags führe ich aus, dass für die Öffentlichkeit erkennbar sein sollte, wie viele Steuergelder für welche PR-Maßnahmen eines Ministeriums ausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182374 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
30. März 2020 17:31
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 11.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 26.03.2020 4. Ihre E-Mail vom 26.03.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer o.g. Nachricht (Bezug 4.). Um einem etwaigen Missverständnis oder einer Fehlinterpretation entgegenzuwirken, darf ich zunächst klarstellend auf Folgendes hinweisen: Im Rahmen personalwerblicher Maßnahmen schließt das BMVg nicht selber vertragliche Vereinbarungen mit Facebook oder anderen Anbietern, sondern bedient sich hierzu eines Rahmenvertragspartners. Vorliegend können daher durch die angefragten Informationen dessen schutzwürdige Belange (oder die etwaiger Unter-Vertragspartner) berührt sein, so dass das Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG sehr wohl geboten ist. Hinsichtlich der voraussichtlich eintretenden Gebührenpflicht, bitte ich - wie mit Bezug 3. bereits dargelegt - zu berücksichtigen, dass sich der diese auslösende höhere Verwaltungsaufwand nicht ausschließlich durch das Drittbeteiligungsverfahren, sondern ebenfalls durch die notwendige Aggregation der von Ihnen erbeten Daten begründet. Nachdem Ihre o.g. Nachricht diesbezüglich keine eindeutige Aussage enthält, bitte ich zudem, sich zweifelsfrei zu erklären, ob der mit Bezug 1. übermittelte Hinweis "Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte" weiterhin Gültigkeit haben soll oder nicht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Erklärung. Gibt es denn Daten, die Sie Ihnen direkt vorli…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
7. April 2020 15:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Erklärung. Gibt es denn Daten, die Sie Ihnen direkt vorliegen und die Sie mir unkompliziert und damit auch gebührenfrei herausgeben könnten? Vielleicht liegen Ihnen zumindest Daten über Aufwendungen mit einer niedrigeren Detailtiefe vor? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182374
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
21. April 2020 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 11.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 26.03.2020 4. Ihre E-Mail vom 26.03.2020 5. BMVg - R i 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 30.03.2020 6. Ihre E-Mail vom 07.04.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. April 2020 (Bezug 6.), auf die ich abwesenheitsbedingt leider erst heute reagieren kann. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Ihre darin geäußerte Fragestellung, ob es in Bezug auf die Aufwendungen ggf. Daten in einer niedrigeren Detailtiefe gibt, die unkompliziert und gebührenfrei herausgegeben werden könnten, habe ich mit der Bitte um Prüfung an die fachlich zuständige Organisationseinheit im Hause weitergeleitet. Sobald mir hierzu ein Ergebnis vorliegt, komme ich auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
6. Mai 2020 14:30
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1290 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 11.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 11.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 26.03.2020 4. Ihre E-Mail vom 26.03.2020 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 30.03.2020 6. Ihre E-Mail vom 07.04.2020 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1290 vom 21.04.2010 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 11. März 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Informationen zum Thema Werbung des BMVg auf Facebook gebeten haben. Konkret baten Sie darum, Ihnen Folgendes zu übersenden: Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihr Ressort im Jahr 2019 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen. Dies umfasst sowohl die Hauptseite als auch mögliche weitere Seiten Ihres Hauses. Mit Bezug 6. baten Sie um amtliche Informationen im Rahmen einer einfachen Auskunft. Gibt es denn Daten, die Sie Ihnen direkt vorliegen und die Sie mir unkompliziert und damit auch gebührenfrei herausgeben könnten? Vielleicht liegen Ihnen zumindest Daten über Aufwendungen mit einer niedrigeren Detailtiefe vor? Dazu teile ich Ihnen mit, dass hier antragsgegenständliche amtliche Informationen in dem von Ihnen eingegrenzten Umfang - wie folgt - vorliegen: Für Maßnahmen der Arbeitgebermarke Bundeswehr wurden zur Bewerbung des Arbeitgebers Bundeswehr und seine vielfältigen Berufsmöglichkeiten zur Unterstützung und Reichweitenerhöhung personalwerblicher Inhalte wie z.B. den Serien des Kanals Bundeswehr-Exclusive und Facebook-Posts des Kanals Bundeswehr Karriere aus dem Titel 1403 538 01 "Nachwuchswerbung" im Jahr 2019 Haushaltmittel in Höhe von rund 1.497.000 Euro verausgabt. Dabei ist zu beachten, dass Facebook auch die Ausspielung auf Instagram umfasst. Die Ihnen in diesem Umfang erteilte Auskunft ist kostenfrei (§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG). Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfrage…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Ausgaben für Facebook-Werbung [#182374]
Datum
6. Mai 2020 14:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182374