Ausgaben für Papier und Tonner im Jahre 2017

Anfrage an: Jobcenter Dresden

alle Ausgaben die für Papier und Tonner in dem letzten Jahr (2017) getätigt wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2018
  • Frist
    6. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Ausgaben di…
An Jobcenter Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Papier und Tonner im Jahre 2017 [#30529]
Datum
4. Juni 2018 14:27
An
Jobcenter Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Ausgaben die für Papier und Tonner in dem letzten Jahr (2017) getätigt wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Dresden
AW: Ausgaben für Papier und Toner im Jahre 2017 [#30529] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem IFG vo…
Von
Jobcenter Dresden
Betreff
AW: Ausgaben für Papier und Toner im Jahre 2017 [#30529]
Datum
11. Juni 2018 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem IFG vom 04.06.2018 wird entsprochen. Die Kosten für Papier beliefen sich 2017 auf 15.465,60 Euro, die Kosten für Toner auf 22.322,25 Euro. Mit freundlichen Grüßen