Ausgaben für Social-Media Aktivitäten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und 2017? Die Angaben für bitte für beide Jahre jeweils separat aufschlüsseln.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32666]
Datum
7. August 2018 10:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und 2017? Die Angaben für bitte für beide Jahre jeweils separat aufschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-858 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.08.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32666]
Datum
7. August 2018 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-858 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.08.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 7. August 2018. Dieser wird unter dem o.a. Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-858 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.08.2018…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32666]
Datum
20. August 2018 16:33
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-858 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.08.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 7. August 2018. Sie fragen konkret nach den Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und 2017. Unter Social Media-Aktivitäten verstehen wir Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation und Personalwerbung auf den Social Media-Kanälen Facebook, Instagram und Youtube. Twitter entfällt, da das BMVg keine Werbung über Twitter schaltet. Für das Jahr 2016 sind Ausgaben für zielgruppenorientierte personalwerbliche Kampagnenmotive bei Facebook und Instagram in Höhe von 1.535.000 Euro entstanden - für das Jahr 2017 waren es 1.647.000 Euro. Für das Jahr 2016 sind Ausgaben für zielgruppenorientierte personalwerbliche Kampagnenmotive bei Youtube in Höhe von 1.610.000 Euro entstanden - für das Jahr 2017 waren es 1.930.000 Euro. Diese Angaben finden Sie auch in der Drucksache 19/2714 des Deutschen Bundestages. Mit freundlichen Grüßen