Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Ausgaben für Social-Media Aktivitäten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und 2017? Die Angaben für bitte für beide Jahre jeweils separat aufschlüsseln.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32638]
Datum
6. August 2018 09:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und 2017? Die Angaben für bitte für beide Jahre jeweils separat aufschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Die Social Media Aktivität…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32638]
Datum
26. November 2018 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag. Die Social Media Aktivitäten des Bundesministeriums für Gesundheit sind Teil der Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Bereich verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit eine crossmediale Strategie. Dies bedeutet u.a., dass für Aktivitäten bzw. Maßnahmen entwickelte Layouts bzw. erstellte Grafiken Bilder und Videos, etc. in der Regel über alle Medien (Print, Internet und Social Media) ausgespielt werden (Mehrfachverwendung). Die entsprechenden Ausgaben werden dementsprechend grundsätzlich maßnahmebezogen erfasst; eine Zuordnung der Ausgaben auf einzelne Medien (u.a. Social Media) erfolgt grundsätzlich nicht und wäre vor die Hintergrund der dargestellten Mehrfachverwendung auch nicht korrekt. Ausnahmen bilden solche Maßnahmen, die ausschließlich einem Medienbereich zugeordnet werden können. Im Bereich Social Media ist dies im nachgefragten Zeitraum das Projekt: „Analyse der bisherigen Kommunikationsstrategie (2015 und 2016) des Bundesministeriums für Gesundheit in den Online-Medien mit dem Schwerpunkt Soziale Medien sowie deren Weiterentwicklung.“ Dieses Projekt hat am 01.04.2017 begonnen und endete am 31.03.2018. Im Jahr 2017 wurden für dieses Projekt Ausgaben in Höhe von 15.750,-- EUR geleistet. Weitere Angaben zu Ausgaben, die explizit dem Bereich Social Media zugeordnet werden können, enthält die Antwort auf eine kleine Anfrage, die Sie mit dem nachstehenden Link aufrufen können: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/02… Die Kosten des eingesetzten Personals können ebenfalls nicht trennscharf beziffert werden, da die Beschäftigten auch den Internetbereich betreuen. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.