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Ausgaben für Toilettenpapier

Ausgaben des Bundesministeriums für Toilettenpapier im Jahr 2018. Falls die Ausgaben so explizit nicht erfasst werden, nennen Sie mir bitte die Ausgaben der Kategorie, unter der dies gefasst wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Bundes…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben für Toilettenpapier [#146896]
Datum
28. Mai 2019 11:30
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben des Bundesministeriums für Toilettenpapier im Jahr 2018. Falls die Ausgaben so explizit nicht erfasst werden, nennen Sie mir bitte die Ausgaben der Kategorie, unter der dies gefasst wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/041; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift Sehr geehrteAntragsteller/in ich bes…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/041; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift
Datum
4. Juni 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.05.2019, eingegangen im BMZ am gleichen Tage. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags benötige ich von Ihnen eine ladungsfähige postalische Anschrift, an welche ich meinen Bescheid nach dem IFG an Sie senden kann. Die Mitteilung Ihrer Anschrift ist zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens unentbehrlich. Es ist erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Diese Auffassung teilt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in allen Fällen, in denen rechtsmittelfähige Bescheide zu erstellen sind. Die Bekanntgabe der Bescheide muss mit Blick auf Widerspruchs- und Klagefristen nachvollziehbar sein. Dies betrifft Fälle, in denen die Auskunft gebührenpflichtig ist, Belange Dritter betroffen sind, oder eine Auskunftserteilung zu verweigern bzw. zu beschränken ist, weil ein Ausnahmegrund nach dem IFG vorliegt. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 07.06.2019 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Sodann bearbeite ich den oben genannten IFG-Antrag gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/041; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#146896] Sehr geehrteAntragsteller…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/041; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#146896]
Datum
4. Juni 2019 10:50
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Adresse lautet: Tonka GmbH, Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/041 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Infor…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/041
Datum
11. Juni 2019 15:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28.05.2019 und übersende Ihnen den Bescheid vom 11.06.2019. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/041 [#146896] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank! Mit freundlichen Gr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/041 [#146896]
Datum
11. Juni 2019 15:14
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.