Ausgaben für unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke

Eine Auflistung der Beträge, die an Verkehrsgesellschaften als Ausgleichsbeträge für die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke seit 2016 ausgezahlt wurden, gerne aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Betrieb.

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  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Ausgaben für unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke [#171854]
Datum
10. Dezember 2019 11:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Beträge, die an Verkehrsgesellschaften als Ausgleichsbeträge für die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke seit 2016 ausgezahlt wurden, gerne aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Betrieb.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171854
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben für unentgeltliche Beförderung von Mens…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgaben für unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke [#171854]
Datum
14. Januar 2020 15:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben für unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke“ vom 10.12.2019 (#171854) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171854

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in die §§ 131 ff. des Neunten Sozialgesetzbuches ("SGB IX") regeln das Ersta…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ausgaben für unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke [#171854]
Datum
24. Januar 2020 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die §§ 131 ff. des Neunten Sozialgesetzbuches ("SGB IX") regeln das Erstattungsverfahren für Fahrgeldausfälle, die aufgrund der kostenlosen Beförderung von Menschen mit Schwerbehindertenausweis den Verkehrsunternehmen entstanden sind. Ausführende Behörden sind nach § 131 Absatz 1 Satz 2 SGB IX das dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgeordnete Bundesverwaltungsamt sowie nach § 131 Absatz 4 SGB IX die durch die Landesregierungen bestimmten Behörden. Mangels eigener Zuständigkeit kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) keine Auskunft über den Umfang der geleisteten Zahlungen geben. Informationen liegen dem BMVI nicht vor; wenden Sie sich gegebenenfalls an die oben genannten Behörden. Mit freundlichen Grüßen