Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben)

- Eine Auflistung aller Social Media Accounts, die von ihrem Haus bzw. von Agenturen für ihr Haus betrieben werden
- Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden (sofern daraus weiterhin die Ausgaben ihres Hauses hervorgehen), personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben) [#209881]
Datum
27. Januar 2021 12:13
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller Social Media Accounts, die von ihrem Haus bzw. von Agenturen für ihr Haus betrieben werden - Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden (sofern daraus weiterhin die Ausgaben ihres Hauses hervorgehen), personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209881/
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Wittmann, mit Ihrer Mail vom 27. Januar 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
IFG-Antrag, Frist 10.02.21 - Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben) [#209881]
Datum
23. Februar 2021 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, mit Ihrer Mail vom 27. Januar 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), eine Auflistung aller Social Media Accounts, die vom BMFSFJ bzw. von Agenturen die für das BMFSFJ betrieben werden, sowie Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen. Ihrem Antrag kann teilweise stattgegeben werden. In der Anlage erhalten Sie teilweise die von Ihnen gewünschten Informationen. Darüber hinaus wäre für den weiteren Teil Ihres Antrags ein kostenpflichtiges sog. Drittbeteiligungsverfahren nach IFG mit den Vertragspartnern durchzuführen, um zu klären, ob und welche Geschäftsgeheimnisse und Preise sie dem BMFSFJ zu nennen gestatten. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur kostenpflichtigen Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens , bei dem die genaue Höhe der Kosten derzeit nicht geschätzt werden kann. Es wird aber von Kosten von mindestens 150 Euro geschätzt ausgegangen. Die genaue Berechnung der Kosten erfolgt dann nach den Kostenordnung zum IFG. Ferner benötigen wir zur weiteren rechtsmittelfähigen Gesamtbescheidung Ihres Antrags sowie einer eventuellen Kostennote von Ihnen Ihre postalische Adresse. Sollte ich von Ihnen bis zum 23.3. 21 keine Rückmeldung unter Angabe Ihrer postalischen Adresse erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag mit den übermittelten Angaben als erledigt betrachten. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen