Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
wir haben demnächst in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, unser ausschließlicher Wohnsitz ist in Spanien. Am 09. April räumt die Spedition hier in Deutschland unsere Wohnung. Danach fahren wir mit unserem PKW nach Spanien. Laut deutscher Botschaft Madrid ist die Fahrt zum Wohnort erlaubt. Falls es zu einer Ausgangssperre in Baden-Württemberg kommt, gäbe es für uns Probleme? Darf die Spedition unsere Wohnung räumen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach §
<< Adresse entfernt >> Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs.
<< Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schmid
Anfragenr: 183020
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Sabine Schmid
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