Ausgangssperre Umzug

wir haben demnächst in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, unser ausschließlicher Wohnsitz ist in Spanien. Am 09. April räumt die Spedition hier in Deutschland unsere Wohnung. Danach fahren wir mit unserem PKW nach Spanien. Laut deutscher Botschaft Madrid ist die Fahrt zum Wohnort erlaubt. Falls es zu einer Ausgangssperre in Baden-Württemberg kommt, gäbe es für uns Probleme? Darf die Spedition unsere Wohnung räumen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    20. April 2020
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Sabine Schmid
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir haben…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Sabine Schmid
Betreff
Ausgangssperre Umzug [#183020]
Datum
20. März 2020 23:55
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir haben demnächst in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, unser ausschließlicher Wohnsitz ist in Spanien. Am 09. April räumt die Spedition hier in Deutschland unsere Wohnung. Danach fahren wir mit unserem PKW nach Spanien. Laut deutscher Botschaft Madrid ist die Fahrt zum Wohnort erlaubt. Falls es zu einer Ausgangssperre in Baden-Württemberg kommt, gäbe es für uns Probleme? Darf die Spedition unsere Wohnung räumen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § << Adresse entfernt >> Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Schmid Anfragenr: 183020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183020 Postanschrift Sabine Schmid << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Schmid

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrte Frau Schmidt, das Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz ist für Anfragen zu U…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Schmidt, das Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz ist für Anfragen zu Umzügen nicht zuständig. Es liegen auch keine Informationen vor. Da Sie einerseits darum bitten, die Nachricht weiterzuleiten, andererseits der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen, bitte ich Sie, sich über die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> an die zuständige Dienststelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen