Ausgeben für Sportexperten im Programm SportEXTRA

Eine kummulierte Summe der Ausgaben für Sportexperten im Programm SportEXTRA im Geschäftsjahr 2019 und 2020. Ihr Programm wird durch den Rundfunkbeitrag mitfinanziert. Eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge ist immer wieder im Gespräch, ich möchtet bitte wissen was für eine Summe pro Jahr für die Sportexperten ausgegeben wird.

Besten Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine kummulierte …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgeben für Sportexperten im Programm SportEXTRA [#208288]
Datum
9. Januar 2021 13:44
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine kummulierte Summe der Ausgaben für Sportexperten im Programm SportEXTRA im Geschäftsjahr 2019 und 2020. Ihr Programm wird durch den Rundfunkbeitrag mitfinanziert. Eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge ist immer wieder im Gespräch, ich möchtet bitte wissen was für eine Summe pro Jahr für die Sportexperten ausgegeben wird. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208288/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Ihre Kritik haben wir in unsere tagesaktu…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Ausgeben für Sportexperten im Programm SportEXTRA [#208288] (Ticket: DE02-2518536)
Datum
11. Januar 2021 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Ihre Kritik haben wir in unsere tagesaktuelle Auswertung der Zuschauerreaktionen aufgenommen. Diese wird der verantwortlichen Redaktion und einem weiten Empfängerkreis in unserem Haus, inklusive der Geschäftsleitung, übermittelt und dort in der internen Auseinandersetzung mit dem Programmangebot berücksichtigt. Unsere Programmgestaltung ist notwendiger Weise mit Kosten verbunden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Geld des Rundfunkbeitrags aber ist für das ZDF, das in Verwaltungs- und Fernsehrat übergeordnete Kontrollinstanzen besitzt, eine ganz wesentliche Voraussetzung seiner Programmarbeit. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als weitere übergeordnete Institution prüft dabei alle zwei Jahre den Finanzbedarf, insbesondere Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungsmaßnahmen, und veröffentlicht dies u. a. im Internet auf: https://kef-online.de/de/berichte/ Hier finden Sie einen guten Überblick über die Kostenverteilung, auch über die Bezüge unserer Geschäftsleitung – auf Wunsch nach Transparenz aus dem Kreis unserer Zuschauer. https://www.zdf.de/zdfunternehmen/transparenz-100.html Mit freundlichen Grüßen