Ausgefallener und ersetzter/nachgeholter Unterricht aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen

- eine Übersicht der zwischen März 2020 und März 2022 in Folge der Corona-Schutzmaßnahmen ausgefallenen Unterrichtsstunden in Präsenz, gestaffelt nach Jahrgangsstufen und Monaten.
- eine Übersicht der per Videounterricht im gleichen Zeitraum nachgeholten Unterrichtsstunden, gestaffelt nach Jahrgangsstufen und Monaten.
- eine Übersicht, der bis Juni 2022 durch Aufhol-/Förderproprogramme nachgeholten Unterrichtsstunden, gestaffelt nach Jahrgangsstufen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgefallener und ersetzter/nachgeholter Unterricht aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen [#253264]
Datum
14. Juli 2022 00:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht der zwischen März 2020 und März 2022 in Folge der Corona-Schutzmaßnahmen ausgefallenen Unterrichtsstunden in Präsenz, gestaffelt nach Jahrgangsstufen und Monaten. - eine Übersicht der per Videounterricht im gleichen Zeitraum nachgeholten Unterrichtsstunden, gestaffelt nach Jahrgangsstufen und Monaten. - eine Übersicht, der bis Juni 2022 durch Aufhol-/Förderproprogramme nachgeholten Unterrichtsstunden, gestaffelt nach Jahrgangsstufen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Juli 2022 00:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage 253264 über fragdenstaat.de Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage übe…
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 14.07.2022, in der Sie sich nach Übersichten zu Unterrichtsstunden im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2022 erkundigen. Da die Unterrichtsstatistik (UntStat) seit dem Schuljahr 2019/20 pandemiebedingt nicht mehr zusammenhängend durchgeführt werden konnte, liegen dem MSB die Zahlen zu den ausgefallenen Unterrichtsstunden nicht vor. Das MSB erhebt mit der COSMO-Abfrage seit Beginn der Pandemie wöchentlich Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten. Neben Angaben zum Infektionsgeschehen werden damit Informationen über den Unterrichtsbetrieb abgefragt. Die Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen: https://www.schulministerium.nrw/ergebnisse-der-woechentlichen-umfrage-zum-schulbetrieb-corona-zeiten. Die von Ihnen darüber hinaus erfragten Anzahl der Unterrichtsstunden in Form von Videounterricht sowie der nachgeholten Unterrichtstunden werden nicht erhoben und liegen dem MSB damit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen