Ausgesprochene Bußgelder seit Beginn der DSGVO

Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen und Bußgelder unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Ausgesprochene Bußgelder seit Beginn der DSGVO [#191896]
Datum
1. Juli 2020 22:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen und Bußgelder unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191896/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juli 2020 14:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
466,6 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0491 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Ausgesprochene Bußgelder seit Beginn der DSGVO [#191896] # 25-780/010 II#0491
Datum
13. Juli 2020 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
824,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0491 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen