Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO

1.) Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.

2.) Werden in Ihren Tätigkeitsberichten alle ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen aufgelistet?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Eine Auflistun…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
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Betreff
Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO [#194973]
Datum
11. August 2020 16:53
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden. 2.) Werden in Ihren Tätigkeitsberichten alle ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen aufgelistet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSG…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO [#194973]
Datum
15. September 2020 13:15
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO“ vom 11.08.2020 (#194973) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Kein IFG in Sachsen + Anfragen zu Statistiken sind nicht Aufgabe des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
582,8 KB
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