Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO

1.) Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.

2.) Werden in Ihren Tätigkeitsberichten alle ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen aufgelistet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO [#194974]
Datum
11. August 2020 16:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden. 2.) Werden in Ihren Tätigkeitsberichten alle ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen aufgelistet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194974/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Maßnahmen seit Inkrafttreten der DS-GVO Az.: 1.2-13/2-1 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 11. Au…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Maßnahmen seit Inkrafttreten der DS-GVO
Datum
14. August 2020 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 1.2-13/2-1 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 11. August 2020 hin wird das Nachfolgende mitgeteilt: Anzahl der Warnungen 1 Anzahl der Verwarnungen 6 Anzahl der Anweisungen 17 Anzahl der Anordnungen 0 Anzahl der Geldbußen 12 Tatvorwürfe: Art. 83 Abs. 4 lit. a) i.V.m. Art. 25 Abs. 1 (unzureichender Datenschutz durch Technikgestaltung) 1 Art. 83 Abs. 4 lit. a) i.V.m. Art. 30, 31, 37 (Unzureichende Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde) 5 Art. 83 Abs. 5 lit. a) i.V.m. Art. 6 (Unzulässige Datenverarbeitung div.) 5 (Unzulässiger Versand von Werbe-E-Mails) 2 (Unzulässige Videoüberwachung des öff. Straßenraums) 1 Art. 83 Abs. 5 lit. a) i.V.m. Art. 6 (Unzul. Verarbeitung von Daten besonderer Kategorie) 2 Art. 83 Abs. 5 lit. b) i.V.m. Art. 15, 12 (Verspätete Auskunftserteilung) 2 Es wird darauf hingewiesen, dass gebührenpflichtige Verwarnungen nicht gesondert erfasst werden und in verschiedenen Bußgeldverfahren mehrere verwirklichte Bußgeldtatbestände zu berücksichtigen waren, was die Abweichung der Anzahl der durchgeführten Bußgeldverfahren von der Summe der Tatvorwürfe bedingt. Zu laufenden Bußgeldverfahren kann leider keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen