Ausgleich für kurzfristige Preisanstiege bei Gas infolge des Ukraine-Konflikts

alle Unterlagen (z.B. Kommunikation, Stellungnahmen, Sprechzettel) zum Ausgleich für kurzfristige Preisanstiege bei Gas infolge des Ukraine-Konflikts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgleich für kurzfristige Preisanstiege bei Gas infolge des Ukraine-Konflikts [#241711]
Datum
23. Februar 2022 09:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Kommunikation, Stellungnahmen, Sprechzettel) zum Ausgleich für kurzfristige Preisanstiege bei Gas infolge des Ukraine-Konflikts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241711/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr Antragsteller/in anbei erhalten…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. März 2022 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
593,3 KB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrem Antrag vom 23.02.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr geehrte Damen und …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
3. März 2022 15:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da noch nicht einmal ein Teilzugang (z.B. Schwärzungen oder Sprechzettel für öffentliche Verlautbarungen des Ministers) erwogen worden ist, halte ich Ihren Bescheid insgesamt für rechtsfehlerhaft und werde dagegen Widerspruch einlegen. Ich bin sehr bestürzt, dass das Ministerium offenbar keine Transparenz gegenüber den Bürger:innen -- die in der aktuellen Situation verständlicherweise außerordentlich verunsichert sind -- herstellen möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241711/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
22. März 2022 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail genügt der für den Widerspruch erforderlichen Form nicht. Dieser muss schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde erhoben werden (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO) Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr geehrte Damen und …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
22. März 2022 09:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen den Widerspruch auch fristgerecht per Post zukommen lassen. Dies sollte m.E. ausreichend sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241711/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
24. März 2022 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in leider konnten wir bisher keinen Posteingang verzeichnen. Viele Grüße
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
12. Mai 2022 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits geschrieben konnten wir nach wie vor keinen Posteingang Ihres Widerspruchs verzeichnen. Ihr Widerspruch per Email vom 3. März 2022 ist formunwirksam und wäre von uns als unzulässig abzulehnen, zumal inhaltlich keine Aufhebung des Bescheids zu erwarten wäre. Die Ablehnung wäre kostenpflichtig gemäß Nr. 5 der Anlage Informationsgebührenverordnung. Aufwandsärmer wäre daher die Rücknahme des Widerspruchs. Bitte teilen Sie mir bis zum 19. Mai 2022 mit, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen möchten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr geehrte Damen und …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
12. Mai 2022 21:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie den Widerspruch per Email vom 3. März 2022 ohnehin als "formunwirksam" ansehen und mein Schreiben bei Ihnen offenbar nicht angekommen ist, erschließt sich mir diese Diskussion hier nicht. Wieso sollte ich einen Widerspruch "zurücknehmen", den ich nach Ihrer Auffassung nie eingelegt habe? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 241711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241711/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711] Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#241711]
Datum
13. Mai 2022 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Ausführungen per Email vom 12. März 2022 verstehen wir so, dass Sie mit Ihrer Email vom 3. März 2022 demnach keinen Widerspruch eingelegt haben. Entsprechend ist beim BMWK kein Widerspruch zu unserem Bescheid vom 3. März eingegangen. Sofern Sie zu dieser Frage noch Diskussionsbedarf sehen, bieten wir Ihnen ein Telefonat zu dem Thema an und bitten um die Übermittlung einer Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Mit freundlichen Grüßen