Ausgleichsflächen/Retentionsflächen

Wer entscheidet, wo in Köln welche Fläche als Ausgleichsfläche für eine größere Baumassnahme gestellt wird?

Was für ein tatsächlicher Ausgleich für wegfallende Naturflächen wird geschaffen, wenn man Naherholungsgebietsflächen für die Bürger sperrt, weil man dort beispielsweise Wisente platziert?
Welche rechtliche Möglichkeit erlaubt es, dem Bürger eine bisher zur Verfügung stehende Fläche, die plötzlich als Retentionsfläche "aufgewertet" wird zu entziehen und gleichzeitig durch die geplante Baumassnahme weitere Flächen zu entziehen?
Welche Verordnung und welches Gesetz regelt Retentionsflächen? Was für Vorschriften muss eine Ausgleichsfläche mindestens erfüllen?
Wer prüft die Nutzung der neu geschaffenen Flächen auf Nutzen, Erfolg und Praktikabilität?
Wenn in einem Stadtbezirk eine Baumassnahme erfolgt, die Flächen zerstört, in welchem Umkreis muss eine solche Fläche als Ausgleich geschaffen werden?
Wieviel Fläche Natur muss in einem Stadtbezirk frei verfügbar sein?
Wie nah darf eine Seveso II Industrieanlage in der Nähe einer Ausgleichsfläche sein?

Warum ist das Naturschutzgebiet in Köln Merkenich so stark von einschränkenden Massnahmen für die Bevölkerung als Ausgleichsfläche betroffen?
Wie oft ist das Naturschutzgebiet in Merkenich bereits als Ausgleichsfläche genutzt worden?
Wie oft ist das Naturschutzgebiet Chorbusch bereits als Ausgleichsfläche genutzt worden?
Wie oft ist das Naturschutzgebiet Fühlinger See bereits als Ausgleichsfläche genutzt worden.
Wieviele Ausgleichsflächen wurden in den letzten 15 Jahre im Stadtbezirk Chorweiler für welche Baumassnahmen geschaffen ( eine detaillierte Aufstellung der Flächen inclusive möglicher Nutzung durch die Bürger wird erbeten)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Helga Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Ausgleichsflächen/Retentionsflächen [#236384]
Datum
28. Dezember 2021 16:22
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer entscheidet, wo in Köln welche Fläche als Ausgleichsfläche für eine größere Baumassnahme gestellt wird? Was für ein tatsächlicher Ausgleich für wegfallende Naturflächen wird geschaffen, wenn man Naherholungsgebietsflächen für die Bürger sperrt, weil man dort beispielsweise Wisente platziert? Welche rechtliche Möglichkeit erlaubt es, dem Bürger eine bisher zur Verfügung stehende Fläche, die plötzlich als Retentionsfläche "aufgewertet" wird zu entziehen und gleichzeitig durch die geplante Baumassnahme weitere Flächen zu entziehen? Welche Verordnung und welches Gesetz regelt Retentionsflächen? Was für Vorschriften muss eine Ausgleichsfläche mindestens erfüllen? Wer prüft die Nutzung der neu geschaffenen Flächen auf Nutzen, Erfolg und Praktikabilität? Wenn in einem Stadtbezirk eine Baumassnahme erfolgt, die Flächen zerstört, in welchem Umkreis muss eine solche Fläche als Ausgleich geschaffen werden? Wieviel Fläche Natur muss in einem Stadtbezirk frei verfügbar sein? Wie nah darf eine Seveso II Industrieanlage in der Nähe einer Ausgleichsfläche sein? Warum ist das Naturschutzgebiet in Köln Merkenich so stark von einschränkenden Massnahmen für die Bevölkerung als Ausgleichsfläche betroffen? Wie oft ist das Naturschutzgebiet in Merkenich bereits als Ausgleichsfläche genutzt worden? Wie oft ist das Naturschutzgebiet Chorbusch bereits als Ausgleichsfläche genutzt worden? Wie oft ist das Naturschutzgebiet Fühlinger See bereits als Ausgleichsfläche genutzt worden. Wieviele Ausgleichsflächen wurden in den letzten 15 Jahre im Stadtbezirk Chorweiler für welche Baumassnahmen geschaffen ( eine detaillierte Aufstellung der Flächen inclusive möglicher Nutzung durch die Bürger wird erbeten)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 236384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236384/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Frau Wagner, auf Ihre Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf Beantwortung de…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Ihre Anfrage - Ausgleichsflächen/Retentionsflächen Anfragenummer: 236384
Datum
11. Januar 2022 12:19
Status
Warte auf Antwort
image003.png
4,3 KB


Sehr geehrte Frau Wagner, auf Ihre Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Gesetz zur Verbesserung gesundheitsbezogener Verbraucherinformationen (VIG) haben. Die genannten Gesetze begründen keinen Anspruch auf eine allgemeine, fachliche oder rechtliche Beratung. Die Anfragen nach dem IFG NRW, dem UIG NRW oder dem VIG müssen sich auf konkrete Maßnahmen oder Tätigkeiten der Verwaltung beziehen. Hierunter fallen verwaltungsrechtliche Willenserklärungen (insbesondere Verwaltungsakte), Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange in Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Bebauungsplanverfahren oder konkrete politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen sowie Pläne und Programme. Die von Ihnen gestellten Fragen erfüllen diese Anforderungen nicht. Es handelt sich dabei nicht um Informationen, die von den entsprechenden Gesetzen erfasst sind. Mit freundlichen Grüßen
Helga Wagner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgleichsflächen/Retentionsflächen“ vom 28.12…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Helga Wagner
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Ausgleichsflächen/Retentionsflächen Anfragenummer: 236384 [#236384]
Datum
1. Februar 2022 06:28
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgleichsflächen/Retentionsflächen“ vom 28.12.2021 (#236384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 236384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236384/
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Frau Wagner, mit E-Mail vom 11.01.2022 hatte ich Ihnen bereits auf Ihre an Herrn Dr. Bauer gerichte…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Ihre Anfrage - Ausgleichsflächen/Retentionsflächen Anfragenummer: 236384
Datum
1. Februar 2022 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfrage-AusgleichsflchenRetentionsfl.eml
33,4 KB
image003_2.png
4,3 KB
image003.png
4,3 KB


Sehr geehrte Frau Wagner, mit E-Mail vom 11.01.2022 hatte ich Ihnen bereits auf Ihre an Herrn Dr. Bauer gerichtete Anfrage geantwortet. Die E-Mail habe ich Ihnen im Anhang beigefügt. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass keine Frist in Gang gesetzt wurde, da sie keinen Anspruch auf Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Gesetz zur Verbesserung gesundheitsbezogener Verbraucherinformationen (VIG) haben. Mit freundlichen Grüßen
Helga Wagner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausgleichsflächen/Retentionsflächen“ [#236384]
Datum
24. März 2022 05:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236384/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in der Liste der Fragen durchaus Fragen sind, die beantwortet werden müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anhänge: - 236384.pdf - 2022-01-11_1-image003.png - 2022-02-01_2-IhreAnfrage-AusgleichsflchenRetentionsfl.eml - 2022-02-01_2-image003_2.png - 2022-02-01_2-image003.png Anfragenr: 236384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236384/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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