Auskunft Beratungen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann über Gespräche zu den Corona Regeln

- sämtliche Protokolle und Mitschriften zwischen dem Gespräch des Bundesgesundheitsminister Lauterbach und dem Bundesjustizminister Buschmann über Coronaregeln im Herbst/Winter.

- den aktuellen Stand der Diskussion

- eine Übersicht über die zum derzeitigen Stand der geplanten Maßnahmen und welche Maßnahmen in Betracht gezogen werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Proto…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Auskunft Beratungen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann über Gespräche zu den Corona Regeln [#255914]
Datum
29. Juli 2022 18:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Protokolle und Mitschriften zwischen dem Gespräch des Bundesgesundheitsminister Lauterbach und dem Bundesjustizminister Buschmann über Coronaregeln im Herbst/Winter. - den aktuellen Stand der Diskussion - eine Übersicht über die zum derzeitigen Stand der geplanten Maßnahmen und welche Maßnahmen in Betracht gezogen werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255914/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft Beratungen zwischen Bundesgesundheits…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft Beratungen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann über Gespräche zu den Corona Regeln [#255914]
Datum
31. August 2022 09:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft Beratungen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann über Gespräche zu den Corona Regeln“ vom 29.07.2022 (#255914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 466/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 29. Juli 2022 - Auskunft Beratungen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann über Gespräche zu den Corona Regeln [#255914]
Datum
1. September 2022 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 466/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. Juli 2022 liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Soweit Sie nach dem "aktuellen Stand der Diskussion“ und einer „Übersicht über die zum derzeitigen Stand der geplanten Maßnahmen und welche Maßnahmen in Betracht gezogen werden“ bitten, verweise ich auf die Pressemitteilung des BMJ vom 3. August 2022 (https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressem...), die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. August 2022 (https://www.bundesgesundheitsminister...) sowie auf die Internetseite des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/ausschuesse/...). Dort können neben dem Gesetzentwurf auch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen abgerufen werden, aus denen sich ergibt, welche Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz angelegt werden sollen. Mit freundlichen Grüßen