Sehr
geehrtAntragsteller/in
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) ist eine Hochschule in privater Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit. Sie wird vom Wissenschaftsrat und vom Land BW als nicht-staatliche Hochschule anerkannt und behandelt.
Die HdBA meldet Statistikdaten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HStatG an das Statistische Landesamt BW. Diese Daten werden dort ausgewertet und in der vorgesehenen Form aufbereitet, veröffentlicht und können eingesehen werden.
Wir erteilen Ihnen aber sehr gerne Auskunft zu den Fragen, über die uns Informationen vorliegen und für die wir berechtigt und zuständig sind, entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Zu den 4 nachfolgend genannten Fragen:
* Wie viele sind pro Semester exmatrikuliert worden?
* Wie viele Studierende haben das Studium nicht geschafft?
* Wie viele Studierende pro Jahrgang haben bereits ein Hochschulstudium hinter sich?
* Wie viele Studierende pro Jahrgang verfügen über Migrationshintergrund?
können wir Ihnen keine Daten liefern, da seitens der HdBA dazu keine Statistiken erstellt werden. Eine separate und eigens auf Ihre Fragen hin ausgerichtete Erstellung statistische Auswertungen würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen (siehe §7 Absatz 2 IFG).
Möglicherweise erstellt das Statistische Landesamtes BW Auswertungen zu diesen Fragen.
Zu den folgenden Fragen können wir Ihnen entsprechende Antworten und Hinweise geben:
* Wie viele Kandidaten bewerben sich bundesweit, wie viele werden angenommen?
Die Personalauswahl ist eine hoheitliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, der Trägerin der HdBA. Es handelt sich dabei um geschäftsinterne Personalangelegenheiten, die der Vertraulichkeit unterliegen.
* Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Kandidaten?
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Die persönlichen und fachlichen Eignungskriterien werden unter Berücksichtigung des Landeshochschulgesetzes BW von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Weitere Details können nicht genannt werden, da es sich dabei um interne personalrechtliche Geschäftsprozesse handelt. Rechtsgrundlage für den zum Studium an der HdBA erforderlichen Bildungsabschluss ist § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW) i.V.m. § 58 LHG BW.
* Wer legt diese Kriterien fest?
Die Kriterien werden von der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung des Landeshochschulgesetzes BW festgelegt.
* Wie ist das Auswahl-Gremium besetzt, das über die Zulassungskandidaturen entscheidet, die von den Landesarbeitsagenturen eingereicht werden?
Die Besetzung der Zulassungskommission regelt die Zulassungsordnung, die öffentlich zugänglich unter
http://www.hdba.de/hochschule/profil/ordnungen/ eingesehen werden kann.
* Nach welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dies?
Auf Grundlage der Zulassungsordnung, die öffentlich zugänglich unter
http://www.hdba.de/hochschule/profil/ordnungen/ eingesehen werden kann
Zur Beantwortung der weiteren Fragen:
* Wie viele Studenten wurden pro Semester immatrikuliert, wie viele davon männlich, welche weiblich?
* Wie viele Studierende haben den Abschluss geschafft, in welchem Jahr und mit welcher Note?
müssen separate und eigens auf Ihre Fragen hin ausgerichtete Statistiken erstellt werden, für die ein erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig ist. Dafür müssen wir Ihnen im Sinne §10 Absatz 1 und 2 IFG eine Gebühr in Höhe von 100,- EUR in Rechnung stellen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage unter diesen Bedingungen aufrechterhalten wollen und die Kosten übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen