Auskunft Bewerberstatistiken und gesetzliche Grundlagen der HdBA

Eine Übersicht seit dem Jahr Ihrer Gründung bis hin zum aktuellen Sommersemester 2015:

* Wieviele Studenten wurden pro Semester immatrikuliert, wieviele davon männlich, welche weiblich?
* Wieviele Studierende haben den Abschluss geschafft, in welchem Jahr und mit welcher Note?
* Wieviele sind pro Semester exmatrikuliert worden?
* Wieviele Studierende haben das Studium nicht geschafft?
* Wieviele Studierende pro Jahrgang verfügen über Migrationshintergrund?
* Wieviele Studierende pro Jahrgang haben bereits ein Hochschulstudium hinter sich?

Informationen über den Bewerbungsprozess:

* Wieviele Kandidaten bewerben sich bundesweit, wieviele werden angenommen?
* Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Kandidaten?
* Wer legt diese Kriterien fest?
* Wie ist das Auswahl-Gremium besetzt, das über die Zulassungkandidaturen entscheidet, die von den Landesarbeitsagenturen eingereicht werden?
* Nach welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dies?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht s…
An Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft Bewerberstatistiken und gesetzliche Grundlagen der HdBA [#9364]
Datum
14. April 2015 15:31
An
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht seit dem Jahr Ihrer Gründung bis hin zum aktuellen Sommersemester 2015: * Wieviele Studenten wurden pro Semester immatrikuliert, wieviele davon männlich, welche weiblich? * Wieviele Studierende haben den Abschluss geschafft, in welchem Jahr und mit welcher Note? * Wieviele sind pro Semester exmatrikuliert worden? * Wieviele Studierende haben das Studium nicht geschafft? * Wieviele Studierende pro Jahrgang verfügen über Migrationshintergrund? * Wieviele Studierende pro Jahrgang haben bereits ein Hochschulstudium hinter sich? Informationen über den Bewerbungsprozess: * Wieviele Kandidaten bewerben sich bundesweit, wieviele werden angenommen? * Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Kandidaten? * Wer legt diese Kriterien fest? * Wie ist das Auswahl-Gremium besetzt, das über die Zulassungkandidaturen entscheidet, die von den Landesarbeitsagenturen eingereicht werden? * Nach welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dies?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Hochschule der Bundesagent…
Von
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Auskunft Bewerberstatistiken und gesetzliche Grundlagen der HdBA
Datum
12. Mai 2015 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA). Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) ist eine Hochschule in privater Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit. Sie wird vom Wissenschaftsrat und vom Land BW als nicht-staatliche Hochschule anerkannt und behandelt. Die HdBA meldet Statistikdaten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HStatG an das Statistische Landesamt BW. Diese Daten werden dort ausgewertet und in der vorgesehenen Form aufbereitet, veröffentlicht und können eingesehen werden. Wir erteilen Ihnen aber sehr gerne Auskunft zu den Fragen, über die uns Informationen vorliegen und für die wir berechtigt und zuständig sind, entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Zu den 4 nachfolgend genannten Fragen: * Wie viele sind pro Semester exmatrikuliert worden? * Wie viele Studierende haben das Studium nicht geschafft? * Wie viele Studierende pro Jahrgang haben bereits ein Hochschulstudium hinter sich? * Wie viele Studierende pro Jahrgang verfügen über Migrationshintergrund? können wir Ihnen keine Daten liefern, da seitens der HdBA dazu keine Statistiken erstellt werden. Eine separate und eigens auf Ihre Fragen hin ausgerichtete Erstellung statistische Auswertungen würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen (siehe §7 Absatz 2 IFG). Möglicherweise erstellt das Statistische Landesamtes BW Auswertungen zu diesen Fragen. Zu den folgenden Fragen können wir Ihnen entsprechende Antworten und Hinweise geben: * Wie viele Kandidaten bewerben sich bundesweit, wie viele werden angenommen? Die Personalauswahl ist eine hoheitliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, der Trägerin der HdBA. Es handelt sich dabei um geschäftsinterne Personalangelegenheiten, die der Vertraulichkeit unterliegen. * Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Kandidaten? Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Die persönlichen und fachlichen Eignungskriterien werden unter Berücksichtigung des Landeshochschulgesetzes BW von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Weitere Details können nicht genannt werden, da es sich dabei um interne personalrechtliche Geschäftsprozesse handelt. Rechtsgrundlage für den zum Studium an der HdBA erforderlichen Bildungsabschluss ist § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW) i.V.m. § 58 LHG BW. * Wer legt diese Kriterien fest? Die Kriterien werden von der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung des Landeshochschulgesetzes BW festgelegt. * Wie ist das Auswahl-Gremium besetzt, das über die Zulassungskandidaturen entscheidet, die von den Landesarbeitsagenturen eingereicht werden? Die Besetzung der Zulassungskommission regelt die Zulassungsordnung, die öffentlich zugänglich unter http://www.hdba.de/hochschule/profil/ordnungen/ eingesehen werden kann. * Nach welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dies? Auf Grundlage der Zulassungsordnung, die öffentlich zugänglich unter http://www.hdba.de/hochschule/profil/ordnungen/ eingesehen werden kann Zur Beantwortung der weiteren Fragen: * Wie viele Studenten wurden pro Semester immatrikuliert, wie viele davon männlich, welche weiblich? * Wie viele Studierende haben den Abschluss geschafft, in welchem Jahr und mit welcher Note? müssen separate und eigens auf Ihre Fragen hin ausgerichtete Statistiken erstellt werden, für die ein erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig ist. Dafür müssen wir Ihnen im Sinne §10 Absatz 1 und 2 IFG eine Gebühr in Höhe von 100,- EUR in Rechnung stellen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihre Anfrage unter diesen Bedingungen aufrechterhalten wollen und die Kosten übernehmen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren es wundert mich doch sehr, dass eine Behoerde keinerlei Auswertung ueber die Zusamm…
An Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft Bewerberstatistiken und gesetzliche Grundlagen der HdBA [#9364]
Datum
23. Mai 2015 10:36
An
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren es wundert mich doch sehr, dass eine Behoerde keinerlei Auswertung ueber die Zusammensetzung ihres Kontingents hat. Erst recht, wenn es um einen so wichtigen Aspekt wie die Ausraeumung des Verdachts auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Herkunft geht. Um auf Ihre Rueckfrage zurueckzukommen: aufgrund des nicht nachvollziehbar hohen Verwaltungsaufwands und der damit verbundenen Kosten betrachte ich die Anfrage hiermit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>