Auskunft bezüglich Doppelbesteuerung der Energiesteuer
Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt
Wenn ein Verbraucher elektrische Energie von einem Versorger im Steuergebiet bezieht, wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die vom Versorger weitergegebene Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) hinzugerechnet, es ergibt sich also brutto eine Stromsteuer von 2,4395 Cent/kWh.
Wenn der Letzverbraucher jedoch Strom aus dem Ausland (z. B. aus der Republik Österreich ohne Kleinwalsertal) bezieht, zahlt er die Stromsteuer selbst und netto.
Ich bitte insbesondere um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist dem Bundesministerium der Finanzen bekannt, dass es eine steuerliche Diskriminierung zwischen dem Bezug von Strom aus dem Inland und aus dem Ausland existiert?
2. Wieso wird nach § 5 StromStG bereits der Versorger im Steuergebiet steuerpflichtig, während nach § 7 erst der Letztverbraucher steuerpflichtig wird? Inwiefern ist dies mit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) vereinbar?
3. "Energie muss bezahlbar bleiben" war eines wichtigsten Themen der Bundestagswahl 2017. Dennoch liegt der Strompreis in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten hinter Dänemark auf Platz 2. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Finanzen bereits umgesetzt bzw. welche Maßnahmen sind noch in Planung, um dieses Wahlversprechen einzuhalten.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. September 2019
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11. Oktober 2019
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