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Auskunft Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant die Errichtung und den Betrieb eines Berliner Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in öffentlich- privater Partnerschaft (ÖPP). Dabei hat sie sich von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen.
Ganz höflich bitte ich um Übersendung einer Kopie der vertraglichen Regelung und der Rechnung der Rechtsanwaltskanzlei sowie um Auskunft, welcher Stundenlohn erzielt wurde, wie viele Stunden abgerechnet wurden und welches Parlament wann diese Vorgehensweise gebilligt hat.

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  • Datum
    12. August 2011
  • Frist
    13. September 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
Auskunft Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Datum
12. August 2011 18:09
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant die Errichtung und den Betrieb eines Berliner Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in öffentlich- privater Partnerschaft (ÖPP). Dabei hat sie sich von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen. Ganz höflich bitte ich um Übersendung einer Kopie der vertraglichen Regelung und der Rechnung der Rechtsanwaltskanzlei sowie um Auskunft, welcher Stundenlohn erzielt wurde, wie viele Stunden abgerechnet wurden und welches Parlament wann diese Vorgehensweise gebilligt hat.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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