Auskunft nach dem LIFG

Welche Form ist bei der Anfrage nach nach dem LIFG per e-mail zu beachten? Haben Sie Richtlinien, Verwaltungsvorschriften oder Handlungsanleitungen für die rheinland-pfälzischen Behörden? Diese möchten Sie mir elektronisch übermitteln, wenn es sie denn gibt. Danke! Das VG Trier hat am 07.11.2013 (5 K 1291/13.TR) entschieden, dass eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sei. Ansonsten sei der Antrag nicht wirksam gestellt. Wenn das Gericht Recht hat, dann ist auch diese Anfrage unwirksam, oder?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2014
  • Frist
    9. Januar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: Welch…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft nach dem LIFG [#8133]
Datum
8. Dezember 2014 15:47
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
Welche Form ist bei der Anfrage nach nach dem LIFG per e-mail zu beachten? Haben Sie Richtlinien, Verwaltungsvorschriften oder Handlungsanleitungen für die rheinland-pfälzischen Behörden? Diese möchten Sie mir elektronisch übermitteln, wenn es sie denn gibt. Danke! Das VG Trier hat am 07.11.2013 (5 K 1291/13.TR) entschieden, dass eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sei. Ansonsten sei der Antrag nicht wirksam gestellt. Wenn das Gericht Recht hat, dann ist auch diese Anfrage unwirksam, oder?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 08.12.2014, 16:01 Uhr, an das für das Landesinformationsfre…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Auskunft nach dem LIFG [#8133]
Datum
10. Dezember 2014 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 08.12.2014, 16:01 Uhr, an das für das Landesinformationsfreiheitsgesetz zuständige Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2014 bezüglich der Form einer Anfrage nach dem…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Auskunft nach dem LIFG [#8133]
Datum
17. Dezember 2014 13:53
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2014 bezüglich der Form einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die mir das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständigkeitshalber weitergeleitet hat. Nach § 5 LIFG kann ein Antrag „schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form“ gestellt werden. Durch die Verwendung dieser Begrifflichkeiten wollte der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass neben der herkömmlichen Form per Papierpost oder der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auch einfache Formen mündlicher bzw. elektronischer Kommunikation genügen sollen, z.B. E-Mail. Damit sollen Anfragen der Bürger sowie einfache Auskünfte der Verwaltung auf diesem Wege ermöglicht werden. In Fällen der Ablehnung eines Antrages (gleiches gilt für teilweise Ablehnungen sowie Bescheide mit Kostenerhebung) sieht § 7 Absatz 1 Satz 1 LIFG ausschließlich die Schriftform vor. Gleiches gilt für die Fälle, in denen die Frist gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG wegen Umfang oder Komplexität oder Beteiligung Dritter (§ 6 LIFG) nicht eingehalten werden kann, für die Information des Antragstellers. Diesem Schriftformerfordernis würde sowohl mit der herkömmlichen Papierform als auch mittels der Verwendung z. B. der qualifizierten elektronischen Signatur oder De-Mail nach § 3a VwVfG Genüge getan werden. Als Anlage übersende ich Ihnen die Anwendungshinweise zum LIFG vom 26. November 2008, wo zu § 5 LIFG ausgeführt ist, dass der Antrag an keine Formerfordernisse gebunden ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! das ging ja rasant schnell. Super! Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunft nach dem LIFG [#8133]
Datum
18. Dezember 2014 13:51
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! das ging ja rasant schnell. Super! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>