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Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum

bezüglich des Gymnasium Petrinum in Brilon:
eine Aufstellung der in den einzelnen Monaten nicht erteilten Unterrichtsstunden für die Schuljahre 2019-20; 2018-19, 2017-18 und erstes Halbjahres 2020-21.
eine Aufstellung der EVA-Stunden in der Sekundarstufe II (sogenannte Stelbstlernstunden) für die oben genannten Schuljahre
eine Auflistung der als Mehrarbeit abgerechneten Stunden für die oben genannten Schuljahre
eine Erläuterung, wie die zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen vor und nach den Weihnachtsferien genutzt wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
15. Februar 2021 10:35
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezüglich des Gymnasium Petrinum in Brilon: eine Aufstellung der in den einzelnen Monaten nicht erteilten Unterrichtsstunden für die Schuljahre 2019-20; 2018-19, 2017-18 und erstes Halbjahres 2020-21. eine Aufstellung der EVA-Stunden in der Sekundarstufe II (sogenannte Stelbstlernstunden) für die oben genannten Schuljahre eine Auflistung der als Mehrarbeit abgerechneten Stunden für die oben genannten Schuljahre eine Erläuterung, wie die zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen vor und nach den Weihnachtsferien genutzt wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212701/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. 02.2021 wird best…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
19. Februar 2021 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. 02.2021 wird bestätigt. Ich habe die Schulleitung des Gymnasiums Petrinum in Brilon zunächst gebeten, Ihre Anfrage zu prüfen und mir eine entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen. Nach Abschluss der Prüfung werde ich mich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum“ vom 1…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
19. März 2021 08:47
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum“ vom 15.02.2021 (#212701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212701/
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Betreff
AW: Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
20. März 2021 11:15
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum“ vom 15.02.2021 (#212701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212701/
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Von
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Betreff
AW: Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
21. März 2021 17:38
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum“ vom 15.02.2021 (#212701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212701/
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An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
AW: Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
27. März 2021 21:08
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum“ vom 15.02.2021 (#212701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212701/

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Bezirksregierung Arnsberg
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Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Auskunft nach IFG NRW Gymnasium Petrinum [#212701]
Datum
29. März 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens verweise ich auf Ihre inhaltsgleiche Anfrage mit der Nummer 208371. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.